Öffentliche Wohnraumförderung garantiert Sicherheit und Planbarkeit im Wohnungsbau

Gemeinsamer Antrag von CDU und Grünen im Landtag auf eine Aktuelle Stunde

Alle Menschen sollen bezahlbar und angemessen wohnen können. Hierzu trägt die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen in erheblichem Maße bei. Aufgrund der besonderen Bedeutung für den Wohnungsmarkt hat die Landesregierung die öffentliche Wohnraumförderung von 2023 bis 2027 mit insgesamt 9 Milliarden Euro ausgestattet. Eine solch langfristige Förderung ist in Nordrhein-Westfalen bislang einmalig. Im Jahr 2023 konnte Nordrhein-Westfalen mit einem Gesamtergebnis von rund 2,1 Milliarden Euro einen Rekordwert beim öffentlichen Wohnungsbau verzeichnen. Im Vergleich dazu stand in Bayern 2023 erstmals über eine Milliarde Euro für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Bei den Eigentumsmaßnahmen konnte in Nordrhein-Westfalen aufgrund der guten Förderbedingungen und der Attraktivität der Programme beispielsweise eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten erreicht werden.

Auch im Jahr 2024 soll die Förderung ausgebaut werden. Wie die dpa heute um 11.24 Uhr meldet, soll die die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr um eine Milliarde auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt werden. Bisher seien hiervon rund 170 Millionen Euro durch die Kommunen bewilligt worden. Das Antragsvolumen sei jedoch um ein Vielfaches höher.

Die gute Baupolitik zeigt sich auch mit Blick auf die Baunachfrage im ersten Quartal 2024. Während der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe bundesweit sinkt und die Branche in einer schweren Krise steckt, verbesserte sich die Baunachfrage in Nordrhein-Westfalen um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, die Bauproduktion konnte sogar eine Steigerung von 6,1 Prozent verbuchen.

Der Landtag muss sich deshalb im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit der wichtigen Frage der sozialen Wohnraumförderung befassen.