Nutzung von Messengerdiensten in nordrhein-westfälischen Ministerien

Kleine ANfrage von Johannes Remmel, Horst Becker und Matthi Bolte-Richter

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2176 „Sichert die Landesregierung die Informationsrechte von Öffentlichkeit und Parlament hinsichtlich in Landesbehörden benutzten Messengerdiensten?“ antwortete die Landesregierung nicht auf die Frage, in welchen Ministerien auch mit Hilfe von Messengerdiensten kommuniziert werde. Dabei hat ein Abgeordneter nach dem sogenannten Priggen-Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2008 „einen grundsätzlichen Anspruch auf vollständige und zutreffende Beantwortung seiner an die Landesregierung gerichteten parlamentarischen Anfragen“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           In welchen Ministerien des Landes wird oder wurde seit dem 1. Juli 2017 im abteilungsfreien Leitungsbereich mit Hilfe von WhatsApp oder vergleichbaren Diensten über Regierungshandeln kommuniziert?
2.           Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war: In welchem genauen Zeitraum war dies der Fall? (Bitte je Ministerium genau angeben, ab und bis zu welchem Tag oder welcher Kalenderwoche das stattfand.)
3.           Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war: Auf wessen Veranlassung wurde diese Art der Kommunikation gestartet?
4.           Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war: Wie wurde begründet, dass diese Art der Kommunikation gestartet wurde?
5.           Für den Fall, dass dies nach dem 1. Juli 2017 in einem oder mehreren Ministerien der Fall war und dann aber vor dem Ausgabedatum dieser Anfrage gestoppt wurde: Mit welcher Begründung wurde diese Art der Kommunikation beendet?