NRW wird abgebaggert: Erlaubt die Landesregierung bald Rohstoffabbau selbst in Wasserschutzgebieten?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Norwich Rüße

Mehrdad Mostofizadeh

Der Abbau nicht-energetischer Rohstoffe, wie Kies und Sand, ist vielerorts mit großen Konflikten verbunden – auch weil Teile der in Nordrhein-Westfalen geförderten Rohstoffe ins Ausland exportiert werden, wofür hier die Heimat zerstört wird.
Mit den geplanten Änderungen am Landesentwicklungsplan in Bezug auf den Abbau nicht- energetischer Rohstoffe, riskiert die Landesregierung eine massive Zunahme dieser Konflikte. Nicht nur die Aufhebung der Ausschlusswirkung der in Regionalplänen ausgewiesenen Vorranggebiete für diese Art der Nutzung, sondern auch die Verlängerung der Versorgungs- und Reservezeiträume werden die Flächeninanspruchnahme für den Rohstoffabbau deutlich erweitern, zu Lasten von Landschafts- und Anwohnerschutz.
Doch es bleibt zu befürchten, dass die Landesregierung in Zukunft selbst den Trinkwasserschutz zum Wohle der Rohstoffindustrie gefährden wird. In dem 2017 zwischen CDU und FDP vereinbarten Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen Erschwerungen für den Rohstoffabbau im Wasserbereich wieder zurücknehmen. Wir werden daher die Einzelfallprüfung für Rohstoffgewinnung in Schutzzone III wieder zulassen.“
Dazu wäre eine Änderung des Landeswassergesetztes (LWG) notwendig, da dieses in § 35 Abs. 2 in Wasserschutzgebieten nach § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen verbietet. Konkrete Ge- und Verbote in den unterschiedlichen Schutzzonen von Wasserschutzgebieten regeln auch die Arbeitsblätter W 101 und W 102 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.), welche sich in den einzelnen Wasserschutzgebietsverordnungen widerspiegeln.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Beabsichtigt die Landesregierung den Schutz des Trinkwassers beim Rohstoffabbau in Schutzgebieten durch eine Änderung der in § 35 Abs. 2 Landeswasserschutzgesetz getroffenen Regelung zu gefährden?
  2. Gibt es aus Sicht der Landesregierung weitere Hemmnisse bzgl. des Rohstoffabbaus in Wasserschutzgebieten?
  3. Inwiefern ist der Rohstoffabbau in Schutzzone III mit den einschlägigen Arbeitsblättern W 101 und W 102 der DVGW vereinbar?
  4. Zu welchen Vergrößerungen der Vorranggebiete wird die Verlängerung der Versorgungs- und Reservezeiträume für den Abbau von nicht-energetischen Rohstoffen konkret in den einzelnen Planungsregionen führen? Bitte in Hektar je Regierungsbezirk angeben.
  5. Welcher Anteil der in Nordrhein-Westfalen geförderten nicht-energetischen Rohstoffe wird in Ausland exportiert? Bitte getrennt nach Rohstoffart angeben.