NRW unterstützt Europäisches Jahr der Entwicklung 2015

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Im September 2000 haben die Staats- und Regierungschefs aus 189 Ländern bei dem bis dahin größten Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York die Millenniumserklärung verabschiedet, die umfassend die Herausforderungen des neuen Jahrtausends darstellte. Die Millennium Development Goals (MDGs, Millenniumsentwicklungsziele) sind acht globale Entwicklungsziele zu deren Erreichung bis 2015 sich die Weltgemeinschaft verpflichtet hat. Im Zentrum der MDGs steht die Überwindung von Armut. Gleichzeitig hat die internationale Gemeinschaft den UN-Generalsekretär Ban Ki Moon beauftragt, eine Nachfolgeagenda für die Millenniumsentwicklungsziele auszuarbeiten.
Auf der ersten Rio-Konferenz 1992 wurde bereits prominent sowohl das Recht auf Entwicklung, wie auch die Integration des Umweltschutzes in alle Politikbereiche gefordert. Die Konferenz der Vereinten Nationen zu Nachhaltiger Entwicklung, die im Juni 2012 in Rio de Janeiro stattgefunden hat (Rio+20) hat beschlossen, bis Herbst 2014 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu erarbeiten. Hintergrund dafür war unter anderem die nach wie vor unzureichende Berücksichtigung der ökologischen Dimension von Nachhaltigkeit in den MDGs. Die SDGs sollen in enger Abstimmung mit der Gestaltung der Post-2015 Entwicklungsagenda entstehen und in diese einfließen.
Das europäische Parlament brachte am 23. Oktober 2012 mit großer Mehrheit den Vorschlag ein, 2015 zum Europäischen Jahr für Entwicklungszusammenarbeit auszurufen. Das Programm soll die Ausarbeitung der Post-2015-Agenda öffentlichkeitswirksam begleiten und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der EU über die gegenwärtige Debatte zur Entwicklungspolitik informieren sowie ihr Interesse an Politikgestaltung erhöhen.
Die Europäische Kommission unterstützt diese Entscheidung. Grundlage für sämtliche Kommunikationstätigkeiten im Europäischen Jahr der Entwicklung 2015 sind ihre Mitteilungen „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (KOM(2011) 637 final) und „Ein würdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ (COM(2013) 92 final).
Die Beratungen und Abstimmungen im Europäischen Parlament und dem Rat sind noch nicht abgeschlossen.
Der Bundesrat unterstützt mit seiner Stellungnahme vom 20. September 2013 die Initiative der EU-Kommission zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein „Europäisches Jahr der Entwicklung (2015)“. Der Bundesrat fordert aber eine Ausweitung der Ziele des Europäischen Jahres auf die Gesamtheit der europäischen Politiken und nicht nur auf die Entwicklungspolitik. Auch eine selbstkritische Reflektion der europäischen Arbeit wird erwartet. Des Weitern verlangt der Bundesrat von der Bundesregierung eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Auswahl des nationalen Koordinators/der nationalen Koordinatorin und der Ausarbeitung des deutschen Arbeitsprogramms.
Für Deutschland ist noch kein nationaler Koordinator für die Organisation des „Europäischen Jahrs der Entwicklung 2015“ benannt worden und auch die Eckpunkte für ein Arbeitsprogramm liegen noch nicht vor.
Die Kommission hat als Termin für die Vorlage der nationalen Arbeitsprogramme den 1. Juni 2014 genannt. In der Unterrichtung des Bundesrates (Drs. 599/13) vom 10. Februar 2014 wurde angegeben, dass die Frist möglicherweise verlängert werden könnte. Der Bundesrat hatte hierfür beispielsweise den 1. Oktober 2014 benannt. Die Finanzmittel werden im Rahmen einer einzigen Haushaltslinie bereitgestellt, was das Abrufen von Finanzmitteln z. B. für Nichtregierungsorganisationen erleichtert. Dies hatte auch der Bundesrat gefordert.
Das Land Brandenburg und die Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF) veranstalteten vom 20.-21. Februar 2014 in Potsdam die Fachtagung „Europäisches Jahr der Entwicklung 2015 – Die Perspektive der Länder“, auf der sich Expertinnen und Experten der Länder, der Bundes- und EU-Ebene wie auch Nichtregierungsorganisationen austauschten. Die Teilnehmenden verständigten sich auf eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit schon in der Vorbereitung des Jahres. Chancen und Herausforderungen liegen den Teilnehmenden nach bei entwicklungspolitischen Themen und EU-Politiken (Nachhaltige Entwicklung, UN-Ziele, Außenpolitik, Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik, Sicherheitspolitik, Asyl, Migration, Integration etc.), die im Rahmen einer Kommunikationskampagne (Öffentlichkeitsarbeit, Information und Bildung) zusammengeführt werden sollen.
Weitere Beratung findet auf der Länderperspektivkonferenz zur Entwicklungszusammenarbeit Anfang April 2014 in Würzburg statt. Dort sollen auch erste konkrete Vereinbarungen getroffen werden.
Der Landtag beschließt:
Der Landtag begrüßt die Initiative für ein Europäisches Jahr der Entwicklung 2015 und sieht dies als Chance, um auf den notwendigen Paradigmenwechsel in der europäischen Entwicklungspolitik hinzuweisen. Entwicklungspolitik soll die globalen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen mitgestalten.
Der Landtag NRW erkennt den Vorschlag der Kommission an, weil er auch die Rolle der regionalen und lokalen Ebene berücksichtigt. Insbesondere für NRW bestehen hier Potenziale.
Der Landtag unterstützt die vom Bundesrat gefasste Stellungnahme. Darin wird unter anderem festgestellt, dass Maßnahmen in Bereichen wie dem Handel direkt und indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen. Bundesregierung und Kommission sind daher gehalten bei Handelsabkommen sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch die ILO-Kernarbeitsnormen gehören, verbindlich und sanktionierbar festzuschreiben.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Prozess zur Entstehung des nationalen Arbeitsprogramms für das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 weiterhin positiv zu begleiten und sicherzustellen, dass hierdurch auch Impulse für und aus NRW gesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass die entwicklungspolitischen Akteure in NRW die Chancen des Europäischen Jahres der Entwicklung möglichst intensiv nutzen und sich an dem Vorhaben möglichst intensiv beteiligen sollten. Die Landesregierung fordern wir auf, die Ziele des Europäischen Jahres der Entwicklung in den eigenen Planungen für das kommende Jahr zu berücksichtigen und aufzugreifen.