Nordrhein-Westfalen steht für Vielfalt!

Änderungsnatrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zum Antrag der Fraktion der SPD „Erklärung gegen Rassismus und Diskriminierung“

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

A.    Der Antrag erhält folgende Fassung:

Nordrhein-Westfalen steht für Vielfalt!
Gemeinsame Erklärung zum Internationalen Tag gegen Rassismus

I.             Ausgangslage
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1966 den 21. März zum Internationalen Tag gegen Rassismus erklärt. Ursprünglich erinnert der Tag an den Kampf gegen das Apartheitsregime in Südafrika. Heute ist er weltweit ein kraftvolles Zeichen der Mahnung, Rassismus und Diskriminierung entschieden entgegenzutreten. In Südafrika endete die Apartheid im Jahr 1994 nach einer Phase der Verständigung mit einem demokratischen Regierungswechsel, bei dem Nelson Mandela zum ersten schwarzen Präsidenten des Landes gewählt wurde. Auch heute stehen wir vor der bleibenden Herausforderung, allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und daraus abgeleiteter Diskriminierung weiterhin entgegenzutreten.
Rassismus und Diskriminierung auf der Grundlage von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind noch immer Bestandteil vieler Bereiche unseres gesellschaftlichen Alltags. Dieser Befund wurde auf wissenschaftlicher Ebene unter anderem durch die Mitte Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld sowie die Studie „Die enthemmte Mitte“ der Universität Leipzig aufgezeigt. Während im Allgemeinen festgestellt wurde, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit konstant bis rückläufig ist, zeigten die Studien, dass zum Beispiel sekundärer, auf Israel bezogener Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit zunehmen. Gleichzeitig erstarken europaweit Rechtspopulistische und extreme Parteien, die der Idee der Europäischen Union zuwiderlaufen und die auf Nationalismus und Abschottung, statt auf Vielfalt und Weltoffenheit setzen.
In den Jahren 2015 und 2016 ist ein Anstieg von Straftaten gegen Einrichtungen für Flüchtlinge auch in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 noch 25 Straftaten im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ als politisch rechts motivierte Straftaten gezählt, stieg diese Zahl im Jahr 2015 auf 222 Straftaten. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 11.03.2019 (Drs. 17/5337), sind im Jahr 2018 217 politisch rechts motivierte Gewaltdelikte verzeichnet worden. Der größte Teil dieser Straftaten wurde dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet. Mit dem Aufkommen von neueren rechtsextremen und rechtspopulistischen Akteuren und Aktionsformen hat sich nicht nur die verbale Gewalt gegen gesellschaftliche Minderheiten verschärft. Gerade in den Jahren 2015 und 2016 ist ein massiver Anstieg rechtsextremer Straf- und Gewalttaten erfolgt, der sich insbesondere im Bereich der Hasskriminalität sehr deutlich niederschlägt.
Um die Gesellschaft stärker zu sensibilisieren und gegen menschenfeindliche Einstellung vorzubeugen, ergreift und führt die Landesregierung eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen, die im integrierten Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus gebündelt sind, fort. Darüber hinaus fördert das Land eine breit aufgestellte Beratungsstruktur, die sowohl Kommunen, Organisationen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen, als auch von rechtsextremer Gewalt und Rassismus betroffene Personen unterstützt. Dadurch verwirklichen wir in Nordrhein-Westfalen ein Lebensumfeld der Wertschätzung, in dem Rassismus, Antisemitismus, Christen- oder Islamfeindlichkeit und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv und nachhaltig entgegen gewirkt wird.

II.           Der Landtag erklärt

Nordrhein-Westfalen ist ebenso vielfältig wie seine Menschen. Wir wollen deshalb die Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität und die Gleichberechtigung aller in unserem Land lebenden Menschen unabhängig von Religion und Weltanschauung, Hautfarbe und Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung verbessern. Die Werte des Grundgesetzes gelten für alle gleichermaßen. Artikel 3 Abs. 3 macht klar, dass rassistische Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund tatsächlicher oder konstruierter Unterschiede wie Abstammung, Herkunft oder Glauben nicht mit dem Wertefundament unserer Verfassung vereinbar sind. In unserer offenen Gesellschaft ist kein Platz für Rassismus, Antisemitismus, Christen- oder Islamfeindlichkeit und Diskriminierung. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung auf Vielfalt angelegt und bietet der demokratischen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten.
Wir nehmen den Internationalen Tag gegen Rassismus zum Anlass, um klarzustellen dass Rassismus eine Bedrohung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, für den Schutz von Minderheiten sowie die freie Persönlichkeitsentfaltung ist. Rassistische Stereotype und Diskriminierungen sind Ausdruck einer antidemokratischen Geisteshaltung und gefährden das soziale Miteinander in einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft. Darüber hinaus hat Strukturelle Diskriminierung direkte negative Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Diskriminierung jeglicher Art gilt es, weiterhin entschieden entgegen zu treten.
Außerdem erinnern wir an die Werte, denen sich die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union im Vertrag über die Europäische Union verpflichtet haben. In der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union, die die Staats- und Regierungschefs 1999 in Köln verabschiedet haben heißt es: „Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“ Die Charta fasst die gemeinsamen Werte der Mitgliedsstaaten und die in der EU geschützten Menschenrechte zusammen. Hierzu gehören Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Charta Rechtsverbindlichkeit erlangt. In Artikel 2 des Lissabonner Vertrages heißt es: "Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."
Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas. Den voran stehend beschriebenen Werten fühlen wir uns aus tiefer Überzeugung verpflichtet. Der Landtag und die Landesregierung unterstützen dabei Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Christen- oder Islamfeindlichkeit und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Stärkung einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft. Gemeinsam mit den Menschen in Nordrhein-Westfalen verteidigen wir die Werte unserer offenen Gesellschaft gegen ihre Feinde.

A.    Der Ursprungsantrag wird dazu wie folgt geändert:

1.  Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Nordrhein-Westfalen steht für Vielfalt! Gemeinsame Erklärung zum Internationalen Tag gegen Rassismus“
2.  Im ersten Absatz der Ausgangslage werden die ersten drei Sätze gestrichen und wie folgt ersetzt: „Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1966 den 21. März zum Internationalen Tag gegen Rassismus erklärt. Ursprünglich erinnert der Tag an den Kampf gegen das Apartheitsregime in Südafrika. Heute ist er weltweit ein kraftvolles Zeichen der Mahnung, Rassismus und Diskriminierung entschieden entgegenzutreten.“
3.  Der bisherige zweite Absatz der Ausgangslage wird wie folgt gefasst und unmittelbar dem neuen ersten Absatz angefügt: „In Südafrika endete die Apartheid im Jahr 1994 nach einer Phase der Verständigung mit einem demokratischen Regierungswechsel, bei dem Nelson Mandela zum ersten schwarzen Präsidenten des Landes gewählt wurde. Auch heute stehen wir vor der bleibenden Herausforderung, allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und daraus abgeleiteter Diskriminierung weiterhin entgegenzutreten.“
4.   Der bisherige dritte Absatz der Ausgangslage wird der neue zweite Absatz und wie folgt gefasst: „Rassismus und Diskriminierung auf der Grundlage von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind noch immer Bestandteil vieler Bereiche unseres gesellschaftlichen Alltags. Dieser Befund wurde auf wissenschaftlicher Ebene unter anderem durch die Mitte Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld sowie die Studie „Die enthemmte Mitte“ der Universität Leipzig aufgezeigt. Während im Allgemeinen festgestellt wurde, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit konstant bis rückläufig ist, zeigten die Studien, dass zum Beispiel sekundärer, auf Israel bezogener Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit zu nehmen. Gleichzeitig erstarken europaweit Rechtspopulistische und extreme Parteien, die der Idee der Europäischen Union zuwiderlaufen und die auf Nationalismus und Abschottung, statt auf Vielfalt und Weltoffenheit setzen.“
5.  Die Absätze vier, fünf und sechs der Ausgangslage werden gestrichen.
6.   Der bisherige siebte Absatz der Ausgangslage wird neuer dritter Absatz und wie folgt gefasst: „In den Jahren 2015 und 2016 ist ein Anstieg von Straftaten gegen Einrichtungen für Flüchtlinge auch in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 noch 25 Straftaten im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ als politisch rechts motivierte Straftaten gezählt, stieg diese Zahl im Jahr 2015 auf 222 Straftaten. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 11.03.2019 (Drs. 17/5337), sind im Jahr 2018
217 politisch rechts motivierte Gewaltdelikte verzeichnet worden. Der größte Teil dieser Straftaten wurde dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet. Mit dem Aufkommen von neueren rechtsextremen und rechtspopulistischen Akteuren und Aktionsformen hat sich nicht nur die verbale Gewalt gegen gesellschaftliche Minderheiten verschärft. Gerade in den Jahren 2015 und 2016 ist ein massiver Anstieg rechtsextremer Straf- und Gewalttaten erfolgt, der sich insbesondere im Bereich der Hasskriminalität sehr deutlich niederschlägt.“
7.  Es wird folgender neuer vierter Absatz in der Ausgangslage angefügt: „Um die Gesellschaft stärker zu sensibilisieren und gegen menschenfeindliche Einstellung vorzubeugen, ergreift und führt die Landesregierung eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen, die im integrierten Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus gebündelt sind, fort. Darüber hinaus fördert das Land eine breit aufgestellte Beratungsstruktur, die sowohl Kommunen, Organisationen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen, als auch von rechtsextremer Gewalt und Rassismus betroffene Personen unterstützt. Dadurch verwirklichen wir in Nordrhein-Westfalen ein Lebensumfeld der Wertschätzung, in dem Rassismus, Antisemitismus, Christen- oder Islamfeindlichkeit und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv und nachhaltig entgegen gewirkt wird.“
8.  Die bisherigen ersten sechs Absätze des Erklärungsteils werden gestrichen und durch die folgenden beiden neuen Absätze eins und zwei wie folgt ersetzt: „Nordrhein-Westfalen ist ebenso vielfältig wie seine Menschen. Wir wollen deshalb die Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität und die Gleichberechtigung aller in unserem Land lebenden Menschen unabhängig von Religion und Weltanschauung, Hautfarbe und Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung verbessern. Die Werte des Grundgesetzes gelten für alle gleichermaßen. Artikel 3 Abs. 3 macht klar, dass rassistische Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund tatsächlicher oder konstruierter Unterschiede wie Abstammung, Herkunft oder Glauben nicht mit dem Wertefundament unserer Verfassung vereinbar sind. In unserer offenen Gesellschaft ist kein Platz für Rassismus, Antisemitismus, Christen- oder Islamfeindlichkeit und Diskriminierung. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung auf Vielfalt angelegt und bietet der demokratischen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten.
Wir nehmen den Internationalen Tag gegen Rassismus zum Anlass, um klarzustellen dass Rassismus eine Bedrohung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, für den Schutz von Minderheiten sowie die freie Persönlichkeitsentfaltung ist. Rassistische Stereotype und Diskriminierungen sind Ausdruck einer antidemokratischen Geisteshaltung und gefährden das soziale Miteinander in einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft. Darüber hinaus hat Strukturelle Diskriminierung direkte negative Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Diskriminierung jeglicher Art gilt es, weiterhin entschieden entgegen zu treten.“
9.  Die bisherigen Absätze sieben und acht des Erklärungsteils werden gestrichen und durch die neuen Absätze drei, vier und fünf wie folgt ersetzt: „Außerdem erinnern wir an die Werte, denen sich die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union im Vertrag über die Europäische Union verpflichtet haben. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die die Staats- und Regierungschefs 1999 in Köln verabschiedet haben heißt es: „Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“ Die Charta fasst die gemeinsamen Werte der Mitgliedsstaaten und die in der EU geschützten Menschenrechte zusammen. Hierzu gehören Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Charta Rechtsverbindlichkeit erlangt. In Artikel 2 des Lissabonner Vertrages heißt es: "Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."
Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas. Den voran stehend beschriebenen Werten fühlen wir uns aus tiefer Überzeugung verpflichtet. Der Landtag und die Landesregierung unterstützen dabei Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Christen- oder Islamfeindlichkeit und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Stärkung einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft. Gemeinsam mit den Menschen in Nordrhein-Westfalen verteidigen wir die Werte unserer offenen Gesellschaft gegen ihre Feinde.“