Nordrhein-Westfalen braucht neue Pumpspeicherkraftwerke

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Erneuerbaren Energien machen einen immer größeren Anteil im deutschen Energiemix aus. Sonnen- und Windenergie, die zwei Säulen der Energiewende, produzieren heute schon im Jahresmittel ein Viertel des deutschen Stroms. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich ca. 12.500 Gigawattstunden (GWh) Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Dies entspricht knapp zehn Prozent des Stromverbrauchs im Land. Bis 2025 soll der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien auf mehr als 30 Prozent ausgeweitet werden. Insbesondere die Potenziale der Windenergie sollen besser genutzt werden. Daher zielt die Landesregierung darauf ab, bis 2020 mindestens 15 Prozent des nordrhein-westfälischen Stroms durch Windkraft zu erzeugen.
In einem Stromsystem, das auf fluktuierenden Erneuerbaren Energien aufbaut, nehmen Speicher und Lastmanagement eine immer bedeutenderer Rolle ein. Speichertechnologien helfen das Stromsystem zu stabilisieren und sicherstellen, dass durch Aufnahme und Abgabe von Energie kurzfristig immer genau so viel Leistung vorhanden ist wie gerade benötigt wird.
Es existieren eine Vielzahl von Speichertechnologien, die für die unterschiedlichen Einsatzbereiche von Kurz- bis Langzeitspeicherung geeignet sind und unterschiedlich große Mengen an Energie aufnehmen können. Allerdings sind die Entwicklungsstände der verschiedenen Technologien sehr unterschiedlich. So kommt z.B. das so genannte Power-to-Gas aktuell in einigen Pilotanlagen zum Einsatz. Elektrochemische Speicher wie Batterien sind hingegen bereits weiter erforscht, werden aber bislang nicht in der Breite für die Sicherung von Strom eingesetzt.
Die bekannteste Speichertechnik sind Pumpspeicherkraftwerke. Ihre Technologie hat sich im großtechnischen Betrieb bewährt. Neue Pumpspeicherkraftwerke sind heute auch in der Lage, ein kurzfristiges Überangebot von elektrischer Leistung aufzunehmen und auch kurzfristig wieder abzugeben.
Da die Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen, die gespeichert werden müssen, in den nächsten Jahren stark ansteigen werden, wird neben anderen Speichertechnologien und Lastmanagement in einem gewissen Umfang auch die Realisierung von zusätzlicher Pumpspeicherkraftwerkskapazität notwendig sein.
Die Bundesregierung wird mit der Entwicklung des zukünftigen Strommarktdesigns auch die Parameter für Lastmanagement und Speichertechnologien bestimmen.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen im Strommarkt lassen sich Investitionen in Pumpspeicherkraftwerke nur schwer wirtschaftlich darstellen. Dennoch ist es wichtig, dass auf Grund der langen Planungs- und Bauphasen jetzt damit begonnen wird Pumpspeicherkraftwerke zu planen, damit sie zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden.
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es potenzielle Standorte für Pumpspeicherkraftwerke. So planen z.B. der Stadtwerkeverbund Trianel, die Stadtwerke Düsseldorf und auch die RAG in Pumpspeicherkraftwerke in Nordrhein-Westfalen zu investieren. Während die Pumpspeicherplanungen des Stadtwerkeverbundes Trianel sowie der Stadtwerke Düsseldorf traditionelle oberirdische Pumpspeicher betreffen, möchte die RAG nach dem Auslaufen der Kohleförderung auf dem Bergwerk Prosper Haniel im Jahr 2018 die bereits vorhandenen Schächte nutzen, um einen unterirdischen Pumpspeicher zu errichten.
Der Landtag NRW hat deshalb im Zuge der Verabschiedung des Haushaltes 2014 das Ministerium für Klimaschutz, Umweltschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zur Unterstützung und Begleitung der Energiewende, Gewährleistungen zugunsten der NRW.BANK für Haftungsfreistellungen, die diese in Verbindung mit der Finanzierung der Erkundung und Planungsvorbereitung von Pumpspeicherkraftwerken (PSW) eingeräumt hat, bis zu einer Höhe von insgesamt 50.000.000 Euro zu übernehmen.
Ziel der geplanten Risikoabsicherung ist es, Unternehmen, die geeignete Standorte für Pumpspeicherkraftwerke ausgemacht haben und an der Umsetzung entsprechender Projekte interessiert sind, darin zu bestärken, die aufwändigen und kostenintensiven Erkundungen auch tatsächlich vorzunehmen und in konkrete Vorplanungen einzutreten.
Falls Unternehmen dann im Zuge der Erkundungs- und Vorplanungsphasen zu der Entscheidung kommen sollten, die Investition nicht tätigen zu können, wird das Land im Sinne der geplanten Risikoabsicherung einen maßgeblichen Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten übernehmen. Falls Unternehmen im Zuge der Erkundungs- und Vorplanungsphasen hingegen eine positive Projektentscheidung treffen sollten, wird die geplante Risikoabsicherung nicht zum Tragen kommen, und die gesamten Kosten werden beim Unternehmen verbleiben.
Der geplanten Risikoabsicherung sollen geologische, technische, umweltrechtliche, genehmigungsrechtliche und bestimmte (energie-)wirtschaftliche Faktoren unterliegen. Sie soll, um an dieser Stelle ein ergebnisoffenes Verfahren zu gewährleisten, mit dem Eintritt in das Planfeststellungsverfahren enden.

Der Landtag begrüßt

1. Die Initiative der Landesregierung, die Planungen für Pumpspeicherkraftwerke in Nordrhein-Westfalen durch ein Programm zur Risikoabsicherung der Erkundungs- und Vorplanungsphasen zu unterstützen.
2. Die Initiative von Unternehmen die Planungen für Pumpspeicherkraftwerke und somit die Energiewende in NRW vorantreiben.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

bei den künftigen Entscheidungen zu Strommarktdesign und Energiewende darauf hinzuwirken, verlässliche ökonomische Rahmenbedingungen zu schaffen, um Investitions- und Planungssicherheit auch für Pumpspeicherkraftwerke zu gewährleisten.