I. Ausgangslage
Nordrhein-Westfalen ist eine Region, die ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Welt weder aus der Realisierung eines niedrigen Lohnniveaus noch aus der Verfügbarkeit von besonderen Rohstoffen beziehen kann. Innovationen, Kreativität und Wissen sind deshalb die wichtigsten Ressourcen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial unserer Volkswirtschaft hängt in besonderem Maß von der Fähigkeit ab, in neues Wissen zu investieren und die Umsetzung von neuen Technologien und Dienstleistungen zu beschleunigen.
Deshalb liegt die Zukunft Nordrhein-Westfalens in der verstärkten Erschließung der Ressource „Wissen“. Dies umfasst nicht allein Wissenschaft und Forschung, sondern auch das praktische Wissen der verschiedenen Akteure, das zu konkreten Verbesserungen führen kann. Nur über die fortwährende Entwicklung von Innovationen werden Produkte und Dienstleistungen aus NRW auf den nationalen und internationalen Märkten bestehen können. Unsere Ausgangslage ist gut, denn die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist stark und kreativ und die Menschen im Land sind gut ausgebildet. Wir haben weltweit wettbewerbsfähige Branchen und Wertschöpfungsketten im Land sowie die dichteste Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Europa.
Mittelständische Unternehmen prägen maßgeblich das Wirtschaftsleben in Nordrhein-Westfalen. Die ungefähr 750.000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in unserem Land beschäftigen rund 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 83 Prozent der Auszubildenden. Die Bedeutung der Innovationstätigkeit im Mittelstand wird im Vergleich zu den Aufwendungen großer Unternehmen für Forschung und Entwicklung (FuE) in der öffentlichen Wahrnehmung oft unterschätzt.
Das ist auch darauf zurück zu führen, dass der FuE-Aufwand von kleinen und mittleren Unternehmen in vielen Fällen statistisch nicht erfasst wird. Innovationen werden im Mittelstand in der Regel durch die Anforderungen der Märkte und der Kunden angestoßen. Dieser marktnahe Prozess ist durchaus erfolgreich, wie die hohe Zahl an kleinen und mittleren Unternehmen aus NRW unter den Weltmarktführern zeigt.
Für die für KMU charakteristischen markt- und kundennahen Innovationen kommt es nicht allein auf hinreichende eigene Personalkapazitäten an, sondern auch auf Kontakte mit anderen Unternehmen und institutionellen Forschungseinrichtungen in- und außerhalb der Region. Deshalb ist es besonders wichtig, dass kleine und mittelständische Unternehmen den bestmöglichen Zugang zu den vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten finden.
KMU-Forschungsförderung des Bundes
Ein genauerer Blick auf den Zugang zu Maßnahmen der Forschungsförderung zeigt, dass das Innovationspotenzial noch nicht voll ausgeschöpft wird. Das wichtigste Mittel zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen stellt das Zentrale Innovationsförderungsprogramm Mittelstand (ZIM) dar. Es verfügt über ein jährliches Budget von 500 Millionen Euro, allerdings werden diese Mittel in NRW im Verhältnis zur Zahl und Wirtschaftskraft der Unternehmen nicht in ausreichendem Maß in Anspruch genommen. Das zeigt sich in vergleichsweise niedrigen Antragszahlen. An dieser Stelle gilt es, dieses Programm in NRW stärker in den Fokus der Betrachtung zu rücken und damit auch die Beteiligung an diesem Programm zu stärken. Zum einen müsste das Programm dafür stärker bekannt gemacht werden, auf der anderen Seite müssten die Hochschulen hier auch stärker unterstützt werden, wenn es um die Antragstellung geht.
KMU-Forschungsförderung des Landes NRW
Mit Blick auf KMU hat das Land in den vergangenen Jahren bestehende Förderinstrumente angepasst und neue Forschungsförderungsinstrumente auf den Weg gebracht. Das Förderprogramm „Mittelstand.innovativ!“ wird kontinuierlich gut angenommen, Innovationsgutscheine und Innovationskredite finden ebenso Zuspruch wie das Instrument „Innovationsassistent“. Darüber hinaus fördert das Land im Rahmen der Forschungsstrategie „Fortschritt NRW“ regionale Innovationsnetzwerke und setzt die Innovationsförderung aus Mitteln der EU (EFRE-Förderung) gezielt ein.
In Abgrenzung zu Förderungen des Bundes und der EU-Förderung in der Periode 2007 – 2013, die in der Regel sehr komplexe und für KMU nur schwer leistbare Antrags- und Genehmigungsverfahren verwenden, sind die Verfahren insbesondere im Förderprogramm „Mittelstand.innovativ!“ speziell auf KMU abgestimmt und somit stark vereinfacht. Die Entscheidung der Landesregierung, die Vergabe von EFRE-Mitteln in der Förderperiode ab 2014 zu vereinfachen und damit KMU-freundlicher zu gestalten, ist aus den genannten Aspekten ausdrücklich zu begrüßen.
Mit der InnovationsAllianz, der ZENIT GmbH und dem Enterprise Europe Network steht KMU ein breites Beratungsangebot bezüglich der verschiedenen Forschungsförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Online gibt der Förderlotse der NRW.Bank einen guten Überblick über die Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln.
Es ist nun aber an der Zeit zu prüfen, ob diese Maßnahmen für die Zukunft zielgerichtet funktionieren und ihren Zweck erfüllen – nämlich die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und KMU zu fördern, wissenschaftliche Erkenntnisse und Ideen in die Praxis zu übertragen und letztlich den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.
Deshalb wollen wir die erfolgreichen Instrumente des Förderprogramms Mittelstand.innovativ! weiterführen und ausbauen.
Die Landesregierung NRW sollte zudem ihr Engagement im Hinblick auf forschungs- und entwicklungsorientierte Fördermaßnahmen wieder verstärken. Neben der Beibehaltung von erfolgreichen Ansätzen wie Mittelstand.innovativ! und gezielten Impulsen zur verstärkten Nutzung KMU-tauglicher Förderprogramme von Bund und EU ist es wichtig, Lücken im Förderangebot von Bund und EU durch gezielte Maßnahmen der Landesförderung zu schließen.
Der Lückenschluss muss besonders im Übergang von Grundlagenforschung hin zur anwendungsorientierten Forschung vollzogen werden. Ein erfolgversprechender Ansatz könnte die Wiedereinführung und Ausweitung des Förderprogramms „Transferorientierte Forschung (TRAFO)“ sein, mit dem von 2001 bis 2006 die anwendungsnahe Forschung an NRW-Fachhochschulen in Kooperation mit KMU erfolgreich befördert wurde.
Ferner sind weitere Maßnahmen erforderlich, die das Innovationspotenzial von KMU noch stärker und zielgenauer fördern als bisher. Deshalb schlagen wir die Einrichtung einer Mittelstandsinitiative Forschungsförderung vor. Um die Beteiligungsbereitschaft der Unternehmen und deren Antrags- bzw. Projekterfolg zu erhöhen, schlagen wir für die Mittelstandsinitiative Forschungsförderung ein Bündel von an den individuellen Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen ausgerichteter Maßnahmen vor. Zielsetzung ist, Unternehmen einen unter regionalen und fachlichen Aspekten optimalen Zugang zu Beratungs- und weiteren Unterstützungsangeboten zu bieten.
Unser Vorschlag umfasst folgende Aktivitätsfelder:
- Kommunikation/Information über bestehende und künftige Angebote der Forschungsförderung – unter anderem durch Bereitstellung von Informationsmaterialien zu Angeboten und Möglichkeiten der Forschungsförderung (Print, Internet, usw.) sowie das Angebot von Informationsveranstaltungen.
- Vernetzung/Zusammenarbeit der bestehenden Akteure in Wirtschaft und Wissenschaft bei der Beratung/Unterstützung von Interessenten/Antragstellern – unter anderem durch eine Standardisierung von Angeboten, mehr Transparenz, die Weiterleitung von Anfragen im Netzwerk.
- Nutzung von Erfahrungen/Erkenntnissen zur Optimierung bestehender Maßnahmen bzw. zur Entwicklung neuer Instrumente der Forschungsförderung – unter anderem durch die zielgerichtete Schließung von Lücken von Bund und EU durch Maßnahmen der Landesförderung.
Dies erfordert langjährige Erfahrung und Bündelung der Kräfte. Vorgeschlagen wird, die Mittelstandsinitiative Forschungsförderung auf der Grundlage bestehender und langjährig bewährter Netzwerke und Angebote zu entwickeln, in deren Rahmen ein sowohl regional als auch fachlich einzigartiges und leicht zugängliches Beratungs- und Unterstützungssystem bereitgestellt wird. Die Mittelstandsinitiative Forschungsförderung sollte von folgenden Netzwerkpartnern getragen werden:
- Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen: Die IHK NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen sowie gegebenenfalls weitere interessierte Unternehmensvertretungen, beispielsweise aus dem Handwerk.
- Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen: Die InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen – partnerschaftlich organisiertes Netzwerk der Universitäten, Fachhochschulen und Hochschul-Transfergesellschaften in Nordrhein-Westfalen.
- Bindeglied zwischen Wissenschaft und Unternehmen: Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) – Führende nationale Organisation zur Förderung angewandter Forschung und Entwicklung für den Mittelstand.
Die Leistungen der Netzwerkpartner im Rahmen der Initiative sollten unter anderem die Einrichtung bzw. die Koordination von zentralen und regionalen Beratungs- und Kontaktstellen, den Einsatz von Innovationsscouts sowie die Konzeption und Umsetzung einer Informationskampagne des Landes umfassen, um mehr Kooperationen zwischen KMU und Wissenschaft zu initiieren. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, die besondere Rolle und Wirksamkeit geförderter FuE-Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärker herauszustellen.
Schutz von Wissen und Ideen sowie Patentvalidierung
Wissen und Ideen müssen darüber hinaus geschützt sein, damit sich ihre Weiterentwicklung und Umsetzung auch lohnt. Der Schutz von Wissen und Ideen ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeit eines Unternehmens. Aber auch Hochschulen sind bei der Entwicklung, Anmeldung und Nutzung von Patenten auf Unterstützung angewiesen. Mit PROvendis, der Patentverwertungsagentur der nordrhein-westfälischen Hochschulen, hat sich ein Ansprechpartner für Unternehmen bezüglich der wirtschaftlichen Verwertung der Technologieangebote der Hochschulen erfolgreich etabliert. Der zugehörige Patentverbund der nordrhein-westfälischen Hochschulen sollte auch weiterhin gefördert werden, damit er sich zu einer selbsttragenden Struktur entwickeln kann.
Ebenfalls förderungswürdig sind in diesem Zusammenhang die Hochschul-Patentscouts, die als Bindeglied die Beratung und Unterstützung beim Thema Patente sicherstellen und somit für nachhaltige Transferstrategien an den Hochschulen wichtig sind.
Beim Thema Wissenstransfer weisen die aktuellen Förderungsinstrumente in diesem Zusammenhang eine Lücke auf, die es zu schließen gilt. Voraussetzung für die Verwertung einer Erfindung ist ein Machbarkeitsnachweis. Insbesondere bei wissenschaftlichen Innovationen mit einem hohen Risiko greifen die vorhandenen Förderinstrumente an dieser Stelle aber nicht. In diesen Fällen bleibt eine Überprüfung des Realisierungs- und Wertschöpfungspotenzials einer Idee oftmals aus. Diese Lücke muss in Nordrhein-Westfalen durch die Förderung einer Patentvalidierung geschlossen werden. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Wissenstransfer von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Wirtschaft und Gesellschaft.
Gründung und Förderung von Unternehmen aus Hochschulen und Forschungsinstituten
Innovative Gründungen aus der Hochschule haben eine hohe Bedeutung für Innovation und Beschäftigung. Durch Entrepreneurship-Lehrstühle, aber auch eine Vielzahl von Projekten, die vom Bund (beispielsweise das Exist-Programm) und vom Land gefördert wurden, sind in den letzten Jahren an nahezu allen NRW-Hochschulen praktische Angebote zur Unterstützung von Gründerinnen und Gründern entstanden.
Gleichwohl zeigt sich, dass die Anzahl dieser Gründungen seit dem Ende des New Economy-Booms um die Jahrtausendwende immer mehr zurückgegangen ist und technologie- und wissensbasierte Gründungen und Ausgründungen aus der Hochschule an Bedeutung verloren haben.
Eine wichtige Ursache hierfür sehen Expertinnen und Experten unter anderem darin, dass sich in Deutschland immer noch zu wenige Akademikerinnen und Akademiker für die Gründung eines eigenen Unternehmens entscheiden. Der Anreiz für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sich mit der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschung zu beschäftigen, scheint immer noch zu gering zu sein. Darüber hinaus stellt die Finanzierung dieser Gründungen weiterhin eine große Herausforderung dar.
Die Landesregierung hat daher in ihrer Innovationsstrategie die Durchführung einer Start-Up Initiative angekündigt, die zu einer Belebung des Gründungsgeschehens in diesem Bereich führen soll. Für die neue EFRE-Förderperiode wird unter anderem die Einführung eines neuen Förderprogrammes für die Gründung und Festigung von technologie- und wissensbasierten Spin-Offs aus NRW-Hochschulen angedacht. Damit sollen Gründungen aus der Hochschule, und speziell die Gründerinnen und Gründer, dabei unterstützt werden, aus ihren FuE-Ergebnissen ein marktfähiges Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln. Damit könnte eine Förderlücke im Bereich der Vor-Gründungsphase geschlossen werden, die bislang nicht ausreichend durch das EXIST-Programm des Bundes abgedeckt ist. Weiterhin soll ein Coaching- und Qualifizierungsangebot für wachstumsstarke Hightech-Gründer etabliert werden.
Grundsätzlich stehen allen Gründern aus der Hochschule darüber hinaus die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der NRW.BANK zur Verfügung. Für wachstumsstarke technologieorientierte Unternehmensgründungen bietet die NRW.BANK ein breites Angebot an Beteiligungskapital für die Start- und Wachstumsphase. Beteiligungen erfolgen hierbei auch oft mit dem High-Tech Gründerfonds der KfW. Durch diese Angebote konnte die Finanzierung von Unternehmen in der Finanzierungsphase („Seed-Phase“) deutlich verbessert werden. Handlungsbedarf zur Verbesserung der Finanzierung von innovativen Gründungen sehen Expertinnen und Experten aktuell insbesondere im Bereich der Wachstumsfinanzierung. Im Vergleich zu den USA gibt es in Deutschland immer noch zu wenig Risikokapital („Venture Capital“).
Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Was die finanziellen Ressourcen von KMU für FuE angeht, so bietet sich ein weiterer Ansatzpunkt, der zusätzliches Innovationspotenzial erschließen kann. Letztlich sind Investitionen in FuE seitens eines Unternehmens nicht nur Investitionen in den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Ebenso sind es Investitionen in gesellschaftlichen Fortschritt. Diese Investitionen neben einer direkten FuE-Förderung auch steuerlich zu fördern, kann zusätzliches Potenzial freisetzen. Eine steuerliche Berücksichtigung von FuE-Investitionen kann ein zusätzlicher Motor für gesellschaftlichen Fortschritt sein und kann dazu beitragen, dass kleine und junge Unternehmen nicht den Anschluss an die Entwicklung ihres Fachbereichs verlieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Staat auch über ausreichende Finanzierungsmittel verfügt. Es muss sichergestellt werden, dass für Hochschulen und Unternehmen wichtige Förderzuschüsse, die auch bei einer steuerlichen Berücksichtigung von FuE-Investitionen noch notwendig sind, nicht durch das neue Förderinstrument verdrängt werden. Zudem müssen mögliche Mitnahmeeffekte durch Unternehmen oder ein Ausbremsen von Unternehmen verhindert werden.
II. Der Landtag beschließt:
Kleine und mittelständische Unternehmen und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten ein großes Innovationspotenzial, das auch in Zukunft durch zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsförderung erschlossen werden muss.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:
- die Einrichtung einer Mittelstandsinitiative Forschungsförderung zeitnah auf seine Realisierbarkeit hin zu prüfen.
- das erfolgreiche Förderprogramm „Mittelstand.innovativ!“ auf der Basis einer Überprüfung der einzelnen darin vorgesehenen Förderinstrumente (Innovationsgutschein, Innovationskredit und Innovationsassistent) fortzusetzen und auszubauen.
- die Vergabe von EFRE-Mitteln, wie am 6. Juni 2013 beschlossen, zu vereinfachen.
- die Einführung eines neuen Förderprogrammes für die Gründung und Festigung von technologie- und wissensbasierten Spin-Offs aus NRW-Hochschulen aus dem EFRE-Förderprogramm zu prüfen.
- zu prüfen, ob eine Neuauflage von TRAFO möglich ist, um so den Übergang von Grundlagenforschung hin zur anwendungsbezogenen Forschung zu fördern.
- Möglichkeiten zu schaffen, damit innovative Start-ups sich an den Förderprogrammen der unterschiedlichen Ebenen beteiligen können.
- den Patentverbund der nordrhein-westfälischen Hochschulen, mit der Patentverwertungsagentur PROvendis, als Zugang für Unternehmen zur wirtschaftlichen Verwertung von Technologieangeboten der Hochschulen auch weiterhin zu fördern.
- die Förderung der Hochschul-Patentscouts als Bindeglied für Beratung und Unterstützung beim Thema Patente fortzusetzen.
- Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendungsreife von Hochschul-Patenten (Patent-Validierung) zu steigern.
- Instrumente zu entwickeln, die die Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zur Gründung fördern.
- Kooperationen zwischen Hochschulen und (regionalen) Gründungs-Netzwerken zu fördern und das Gründungspotenzial in Nordrhein-Westfalen besser zu erschließen.
- wo möglich auch auf Bundes- und EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass Verfahren und bürokratische Prozesse bei Förderprojekten möglichst einfach und damit KMU-freundlich gestaltet werden.
- darauf hinzuwirken, dass Investitionen von KMU in FuE auch steuerlich gefördert werden, insofern sichergestellt werden kann, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, notwendige Förderzuschüsse dadurch nicht verdrängt werden und Mitnahmeeffekte durch Unternehmen oder ein Ausbremsen von Unternehmen verhindert werden.