Neuausrichtung der Inklusion – schon organisatorisch außer Plan?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Im Runderlass vom 15.10.2018 informiert das Ministerium für Schule und Bildung über die Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Es wird angekündigt:
„Die Schulaufsichtsbehörde überprüft erstmals bis 15. Dezember 2018 und danach regelmäßig für jede Schule des Gemeinsamen Lernens, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür über das Schuljahr 2018/2019 hinaus erfüllt werden können. Sie hört den Schulträger dazu an.“
Des Weiteren wird zum Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I ausgeführt:
„Gemeinsames Lernen an Hauptschulen richtet das Schulamt ein, die Bezirksregierung an den anderen Schulen der Sekundarstufe I. Vorher werden in den Regierungsbezirken Koordinierungskonferenzen für die Schulamtsbezirke durchgeführt. Diese haben zum Ziel, das Angebot des Gemeinsamen Lernens dem Bedarf anzupassen und eine ausreichende Zahl an Plätzen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Schulen des Gemeinsamen Lernens zur Verfügung zu stellen.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       An welchen Schulen in NRW findet im Schuljahr 2018/2019 zieldifferentes Gemeinsames Lernen statt? (Bitte nach Regierungsbezirken, Schulträgern und Schulformen aufschlüsseln.)
2.       Wie viele Schulen haben zum 15.12.2018 ein Inklusionskonzept bei der Schulaufsicht vorgelegt, um als Schule des Gemeinsamen Lernens ab dem 1.8.2019 auf der Grundalge der neuen Vorgaben arbeiten zu können?
3.       Welche Handreichung hat den Schulen für die Erarbeitung des Inklusionskonzepts seitens der Landesregierung vorgelegen?
4.       Welche Fristen gelten für Schulen, die Gemeinsames Lernen anbieten wollen, wenn sie bislang noch kein Inklusionskonzept vorgelegt haben?
5.       Bis wann erfahren Schulen und Schulträger wo Gemeinsames Lernen mit wie vielen Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf stattfinden soll?