Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr ist ein unverzichtbarer und vor allem umweltfreundlicher Bestandteil des Verkehrssystems in Nordrhein-Westfalen. Er dient vielen Menschen zur Sicherstellung ihrer Mobilität. Deshalb ist ein ausreichendes Angebot von ÖPNV-Verkehrsleistungen eine Aufgabe der grundgesetzlich verankerten Daseinsvorsorge.
Das Land Nordrhein-Westfalen kann Neu- und Ausbaumaßnahmen im ÖPNV über verschiedene Finanztöpfe fördern: Mithilfe von Regionalisierungsmitteln und Entflechtungsmitteln sowie Großprojekte über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Um die Verausgabung der Mittel zu koordinieren wird gesetzlich festgelegt, welche Projekte mit welcher Priorität gefördert werden können. Damit ein größeres Vorhaben beim Schienenpersonennahverkehr überhaupt eine Chance auf Förderung hat, ist eine Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW zwingend notwendig.
Dieser wird vom zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Landtag und seinem Verkehrsausschuss erstellt. Dabei sind folgende Maßnahmen betroffen: Neuoder Ausbau von Schieneninfrastruktur und bedeutsame ÖPNV-Investitionen mit Gesamtkosten von jeweils mehr als drei Millionen Euro.
Der letzte Bedarfsplan wurde im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) im Jahr 2005 aufgestellt und basiert auf alten Daten mit einem Prognosehorizont bis 2015. Er ist daher kaum noch als Grundlage künftiger Investitionsentscheidungen geeignet. Die Erneuerung des Bedarfsplans ist dringend geboten, um die qualitative und quantitative Fortentwicklung des ÖPNV in NRW sicherzustellen.
Aus diesen Gründen hat die rot-grüne Landesregierung ein Verfahren unter Beteiligung der Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr angestoßen. Zielsetzung dieses Verfahrens war die Neuaufstellung des Bedarfsplans ÖPNV auf Basis eines Verkehrs-Prognosehorizonts bis 2030.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Erkennt die Landesregierung mit seinem zuständigen Verkehrsministerium die Notwendigkeit der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW an bzw. wird diese den Prozess nahtlos weiterführen?
  2. Wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens?
  3. Welche weiteren Verfahrensschritte sind nun seitens der Landesregierung geplant?
  4. Wann werden diese abgeschlossen sein?
  5. Wann ist mit Verabschiedung des neuaufgestellten ÖPNV-Bedarfsplans auf Basis des Prognosehorizonts bis 2030 zu rechnen?

Arndt Klocke