Neosalafistinnen und Neosalafisten im Justizvollzug

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Vorbemerkung
Einige der in den letzten Jahren festgenommenen Personen aus der neosalafistischen Szene werden im Laufe der nächsten Jahre aus der Haft entlassen. Da die neosalafistische Szene insgesamt eine hohe Gewaltbereitschaft vorweist, kann gerade von diesen Personen eine hohe Gefahr ausgehen. Medienberichten zufolge bestehen in einem Fall aus Berlin konkrete Hinweise auf eine Anschlagsplanung nach der Haftentlassung. Dies stellt die dortigen Behörden vor große Herausforderungen. Auch in NRW steht mindestens ein ehemaliger Gefangener aus der neosalafistischen Szene unter genauer Beobachtung (vgl. https://www.waz.de/politik/inhaftierter-islamist-droht-mit-anschlaegen-nach-entlassung-id211320261.html).
Um solche Fälle zu minimieren, aber auch um eine Radikalisierung und Anwerbung von bisher nicht als Neosalafistinnen und Neosalafisten in Erscheinung getretenen Personen zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Justizvollzug und eine enge Betreuung nach der Haft dringend notwendig. Das unter der rot-grünen Landesregierung angestoßene „Ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ hat in seinem ersten Zwischenbericht einen Schwerpunkt auf den Bereich der Deradikalisierung im Justizvollzug gesetzt und die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Justizvollzug und Islam“ als Maßnahme vorgestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Neosalafistinnen und Neosalafisten befinden sich derzeit im Strafvollzug? (Bitte nach Zeitpunkt der Festnahme, der Verurteilung zugrundeliegender Straftat, Geschlecht und Alter der/des Gefangenen aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der unter Frage 1 erfragten Personen werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2018 aus der Haft entlassen? (Bitte nach der Verurteilung zugrundeliegender Straftat, Geschlecht und Alter der/des Gefangenen aufschlüsseln.)
  3. Wie viele der unter Frage 1 erfragten Personen werden derzeit im Aussteigerprogramm Islamismus beim Verfassungsschutz NRW beraten? (Bitte nach der Verurteilung zugrundeliegender Straftat, Zeitpunkt der Aufnahme in das Aussteigerprogramm, Geschlecht und Alter der/des Gefangenen aufschlüsseln.)
  4. Welche Maßnahmen werden zur Prävention und Deradikalisierung im Justizvollzug, zur Betreuung nach der Haft sowie zur Sensibilisierung der Beschäftigten im Justizvollzug ergriffen?
  5. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung der im ersten Zwischenbericht zum „Ganzheitlichen Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ genannten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung des Kompetenzzentrums „Justizvollzug und Islam“?

Verena Schäffer