Nächtliche Abschiebungen und Rücküberstellungen von Familien mit Kindern verhindern

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ausgangslage

Am 22. Juni 2017 wurde Familie D. mitten in der Nacht aus der städtischen Unterkunft Klinkestraße in Essen geholt, um anschließend mit dem Flug LH 1094 um 07.35 Uhr ab Frankfurt/Main im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Toulouse (Frankreich) rücküberstellt zu werden. Die Familie hat zwei Kinder im Alter von sieben und acht Jahren.
Nächtliche Abschiebungen und Rücküberstellungen sind insbesondere für Kinder beängstigende Erfahrungen. Sie widersprechen dem Kindeswohl und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention, nach der das Wohl des Kindes bei jedem Verwaltungshandeln vorrangig zu berücksichtigen ist.
Das Vorgehen im Fall der Familie D. widerspricht dem Erlass vom 13. Januar 2016 (121-39.13.09-2-15-234(2604)), mit dem die vorherige rot-grüne Landesregierung klarstellte, dass Abschiebungsmaßnahmen von Familien mit Kindern unter 14 Jahren „grundsätzlich unter Ausschöpfung entsprechender Handlungsspielräume nicht in der Zeit zwischen 21.00-06.00 Uhr“ begonnen werden sollen. Diese Lage wurde durch den Erlass vom 17. November 2016 (125-39.13.01-1-16-054(2604)), der aus einer „Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg“ besteht, noch mal bestätigt. In der Checkliste heißt es „Die Verwendung der Checkliste soll die unvermeidlichen Beeinträchtigungen und Belastungen einer Abschiebung für die Betroffenen auf ein Mindestmaß reduzieren sowie Abläufe und das Zusammenwirken der beteiligten Behörden optimieren. Bei der Abschiebung wird dem Schutz von Ehe und Familie, insbesondere der Familieneinheit, grundsätzlich Rechnung getragen.“ Unter Punkt II. „Besonderheiten bei Abschiebungen von Familien oder Minderjährigen“ heißt es weiter „1. Beachtung des Erlasses ‚Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit‘ durch entsprechende organisatorische Maßnahmen“.
Seiner Verantwortung als Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration muss Herr Minister Dr. Stamp gerecht werden und den Schutz der Schwächsten – nämlich Kinder von Geflüchteten – sicherstellen.

Der Landtag stellt fest:

Bei Abschiebungen und Rücküberstellungen ist das Kindeswohl zu beachten, dem Schutz von Ehe und Familie Rechnung zu tragen und die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Abschiebungen und Rücküberstellungen von Familien mit Kindern zur Nachtzeit sind deshalb zu vermeiden.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Umsetzung der Erlasse vom 13. Januar 2016 (121-39.13.09-2-15-234(2604)) und vom 17. November 2016 (125-39.13.01-1-16-054(2604)) sicherzustellen.