Nach der illegalen Ablagerung giftiger Ölpellets: Wie geht es weiter mit der Tongrube Mühlenberg in Hünxe?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Jährlich fallen rund 30.000 Tonnen sogenannter Ruß-Öl-Pellets bei der BP-Raffinerie in Gelsenkirchen an. Diese gelten aufgrund ihrer Inhaltsstoffe Nickel und Vanadium als äußerst umweltgefährdend und krebserregend. Die Ruß-Öl-Pellets werden seit 1972 überwiegend in dem nahegelegenen Kraftwerk in Scholven verbrannt.
Bis zum Jahr 2010 wurden die Pellets auf diesem Weg entsorgt, bis eine Verbrennung aufgrund von Grenzwertüberschreitungen für Vanadium und mangelnder Abnahmekapazitäten nicht mehr im bisherigen Umfang möglich war. Anschließend soll die zur BP gehörende Firma Ruhr Oel eine Task Force gebildet haben, deren Aufgabe es war, neue Entsorgungswege für die Pellets zu erschließen. In Folge einer Umwandlung des Abfalls zum Produkt kam es zur illegalen Ablagerung der Ölpellets in einer ehemaligen Tongrube in Hünxe/Schermbeck (s. auch LT-Drs. 17/3399).
Die Tongrube wurde 1997 gemäß Abgrabungsrecht von der Bezirksregierung Düsseldorf erstmalig genehmigt, war jedoch nie für die Deponierung gefährlicher Abfälle geplant. Eine Genehmigung gemäß DeponieV ist folglich nicht bekannt.
Aufgrund ihrer Toxizität sind die bei BP in Scholven erzeugten Ölpellets als gefährlicher Abfall eingestuft und daher nicht für die Wiederverfüllung einer Tongrube zugelassen. Nach Bekanntwerden der illegalen Deponierung in der Tongrube Mühlenberg hat die Betreiberfirma zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um den Verbleib der Ölpellets in der Grube zu prüfen. Diese Gutachten der Unternehmen Asmus und Prabucki sowie der Firma ahu kommen zu dem Schluss, dass die Belastung der Umwelt durch das erneute Freilegen und Transportieren sehr viel größer wäre als die Gefährdung, die von dem in der Tongrube eingelagerten Material ausgeht. Demnach empfehlen diese Gutachten, dass die Ölpellets in der Tongrube verbleiben. Dem stehen allerdings die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber, die durch diese Schaffung von Ewigkeitslasten langfristig eine Gefährdung ihrer Gesundheit und der Umwelt insgesamt befürchten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Gibt es Absichtserklärungen bzw. bereits konkrete Pläne, die ehemalige Tongrube gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Deponieverordnung nachträglich als Deponie zu genehmigen?
2.           Die Gutachten der von der Betreiberfirma beauftragten Unternehmen sprechen sich gegen eine Entfernung der Ölpellets aus der Tongrube aus. Wurde die Möglichkeit der Entsorgung auch seitens staatlicher Umweltbehörden geprüft?
(Falls ja, bitte die Auffassungen der zuständigen Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster als Aufsichts-, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und als zuständige Wasser- und Bodenschutzbehörden darstellen.)
3.           Der für die Wiederverfüllung der Tongrube Mühlenberg vom Kreis Wesel genehmigte Abfallartenkatalog enthält keine Abfallschlüssel für gefährliche Abfälle. Auf welcher genehmigungsrechtlichen Grundlage würde ein Verbleib der Ölpellets – einem zweifelsfrei gefährlichen Abfall – rechtlich begründet?
4.           Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Aufarbeitung des Ölpelletsskandals in der Austonung Mühlenberg voraussichtlich zu rechnen? Bitte konkrete Angaben zur Handlungsabfolge darlegen.
5.           In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1274 erklärt die Landesregierung, dass das belastete Sickerwasser „regelmäßig überwacht und derzeit in die Kläranlage Emschermündung eingeleitet“ wird. Dabei handelt es sich um eine Kläranlage zur Reinigung kommunaler Abwässer und nicht um eine Industriekläranlage, mit weiteren Reinigungsstufen zur Entfernung umweltkritischer Rückstände. Wie wird diese Form der
„Entsorgung“ entlang der wasserrechtlichen Einleiteparameter des Sickerwassers und der Kläranlage genehmigungsrechtlich ermöglicht?