Mobilität für Landesbeschäftigte in NRW

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.         Ausgangslage
Das Land NRW beschäftigt mehr als 440.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein großer Teil davon als Landesbeamte und –beamtinnen. Die wenigsten leben in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsstätte und müssen daher unterschiedlich lange Wege täglich zurücklegen. Aufgrund ihrer großen Zahl wäre eine Änderung im Mobilitätsverhalten der Landesbeschäftigten ein nicht zu unterschätzender Faktor einer Verkehrswende hin zu mehr öffentlichen Verkehren und Fahrradverkehr. Diese Verkehrswende ist dringend notwendig, um das Problem der Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid in den Städten in den Griff zu bekommen, die Klimaschutzziele zu erreichen und für mehr Lebensqualität in NRW zu sorgen. Andere Bundesländer wie Hessen und Baden-Württemberg haben erkannt, dass neue Mobilitätsangebote für Landesbedienstete wichtige Bausteine dafür sein können. NRW sollte sich diesen guten Beispielen anschließen.
a)  kostenloses Jobticket
Das Land Hessen bietet seit Anfang 2018 seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein kostenloses Jobticket an. Möglich wurde das für die Angestellten des Landes über eine Änderung des Tarifvertrags für das Land Hessen und über den Weg einer Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten. Für die Umsetzung wurden entsprechende Verträge mit den Verkehrsverbünden geschlossen, das Jobticket ist für das gesamte Landesgebiet und für alle Fahrten im Nahverkehr gültig.
b)  „Jobrad“
Nach dem Erlass „Steuerliche Behandlung von Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern“ der obersten Finanzbehörden der Länder können Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Dienstfahrrad (entweder Fahrrad, Pedelec oder E-Bike), das bei einem Händler geleast wird, auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Die private Nutzung gilt als sogenannter geldwerter Vorteil und muss mit einem Prozent des Listenpreises im Monat versteuert werden. In der Regel verzichtet der oder die Beschäftigte in Höhe der Leasingrate auf Bruttolohn, d.h. die Leasingrate wird direkt vom Gehalt abgezogen und der geldwerte Vorteil als Sachlohn wieder auf den Bruttolohn draufgeschlagen. Dadurch ist das sogenannte „Jobrad“ für den Arbeitgeber kostenneutral, der oder die Beschäftigte erhält einen Steuervorteil und kann kostengünstig ein hochwertiges Fahrrad, Pedelec oder E-Bike nutzen. Viele private und öffentliche Unternehmen bieten diese Möglichkeit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, so zum Beispiel Rewe, SAP und die Deutsche Bahn.
Landesbeschäftigte können jedoch diese Möglichkeit nicht nutzen, denn Sachlohn gibt es im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bislang nicht, außer zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung. Für Landesbeamte müsste dafür das Landesbesoldungsgesetz angepasst werden, für die Angestellten im Öffentlichen Dienst der Tarifvertrag geändert werden, jedoch sperren sich bislang die Tarifvertragsparteien dagegen.
Das Land Baden-Württemberg hat nun als erstes Bundesland das Landesbesoldungsgesetz entsprechend geändert, so dass Landesbeamte auch in den Genuss eines „Jobrads“ kommen können.
II.       Der Landtag stellt fest
Ein kostenloses Jobticket für alle Landesbeschäftigten wäre ein wichtiger Baustein für eine Verkehrswende in NRW. Das Land würde damit eine Vorbildfunktion auch für andere Arbeitgeber wie der Bund, die Kommunen und private sowie öffentliche Unternehmen übernehmen. Hinzu kommt, dass es aufgrund des Fachkräftemangels und der guten Konjunktur immer schwieriger wird, Nachwuchskräfte für den Landesdienst zu gewinnen. Ein kostenloses Jobticket könnte ein weiterer Anreiz sein, Fachkräfte im öffentlichen Dienst zu halten und neue hinzuzugewinnen.
Die Anwendung des sogenannten „Dienstwagenprivilegs“ auch auf Fahrräder ist grundsätzlich zu begrüßen, denn es fördert ökologische Mobilität und gesunde Bewegung von Beschäftigten. Gerade in der gegenwärtigen Diskussion um Dieselfahrverbote in den Innenstädten ist es zudem ein kleiner Baustein, der mit zur Luftreinhaltung und zur Senkung von Schadstoffemissionen beiträgt. Eine Übertragung dieser Möglichkeit auch auf Beamte und Angestellte im Landesdienst sowie der Kommunen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein Beitrag des Landes für bessere Luft sowie ressourcenschonende und gesunde Mobilität.
III.      Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
· nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen, wie das Land NRW seinen Beschäftigten ein kostenloses Jobticket zur Verfügung stellen kann,
· mit den Verkehrsverbünden Verhandlungen über die Umsetzung dieses Angebots zu führen,
· entsprechende Finanzierungsmittel im Landeshaushalt dafür vorzusehen
· und den Landtag regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.
· Einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes NRW in den Landtag einzubringen, der die Anwendung des Steuererlasses „Steuerliche Behandlung von Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern“ auch auf Landesbeamte in NRW möglich macht,
· sich bei der Tarifgemeinschaft für den öffentlichen Dienst der Länder dafür einzusetzen, dass die entsprechende Regelung für eine Gehaltsumwandlung auch in den Tarifvertrag für die Angestellten der Länder übernommen werden kann,
· eine Ausschreibung durchzuführen, um einen Leasinggeber für das Land NRW zu finden und mit diesem das „Jobrad“-Angebot für Landesbedienstete umzusetzen,
· die Kommunen dabei zu unterstützen, eine ähnliche Regelung für die kommunalen Beamten und Angestellten einzuführen
· und den Landtag regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.