Mittelabfluss Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter

Bund und Länder haben im Frühjahr 2019 nach jahrelangen Verhandlungen den Digitalpakt 2019-2024 vereinbart. Der Bundestag machte durch die notwendige Grundgesetzänderung im März den Weg für das Inkrafttreten frei. Dann dauerte es weitere zwei Monate, bis alle Länder unterzeichnet hatten und der Pakt tatsächlich am 17. Mai 2019 in Kraft treten konnte. Es braucht schließlich weitere vier Monate, bis das Land NRW die notwendige Förderrichtlinie am 11. September 2019 erließ (RL DigitalPakt NRW BASS 11-02 Nr. 34). Der Digitalpakt umfasste ursprünglich ein Volumen von 5 Milliarden Euro, von denen das Land NRW 1,05 Milliarden erhielt. Durch eine Zusatzverwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern wurden die Mittel um 500 Millionen erhöht für Aufwendungen im Bereich Administration. Dem Land NRW stehen 105 Millionen zu. Durch eine weitere Zusatzvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurden 500 Millionen für ein Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung gestellt. NRW erhält 105 Millionen und gibt weitere 55 Millionen dazu. Außerdem wird ein Eigenanteil der Kommunen von knapp 18 Millionen erwartet. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 19. Oktober 2020 ergänzt (RL DigitalPakt Schule NRW Sofortausstattungsprogramm BASS 11-02 Nr. 35).

Schließlich haben Bund und Länder eine weitere Zusatzvereinbarung getroffen zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte. Auch hier wurde die Förderrichtlinie am 19. Oktober 2020 ergänzt (RL DigitalPakt Schule NRW Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte BASS 11-02 Nr. 36). Damit wurden zwar erstmals Mittel bereitgestellt, aber die generelle Frage, wer für die Ausstattung der Lehrkräfte zuständig ist, nicht entschieden. Unklar ist, wer für die Folgekosten (Support, Ersatzgeräte etc.) aufkommt. Bislang hat die Landesregierung eine Verantwortung des Landes zurückgewiesen und auch einem Gutachten, das vom wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben wurde, widersprochen (Landtagsinformation17/135).

Von Seiten der Landesregierung wie aus den Reihen der Koalitionsfraktionen wurde verschiedentlich der Vorwurf erhoben, die Kommunen würden die bereitgestellten Mittel nicht bzw. nicht zügig abfragen. Es ist von Interesse, wann die Anträge gestellt wurden und wie lange die Bearbeitung dauerte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann wurden Förderanträge für digitale Endgeräte für Lehrkräfte gestellt (bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
  2. In welcher Höhe wurden diese Förderanträge gestellt (bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
  3. In welcher Höhe wurden diese Förderanträge bewilligt (bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
  4. Wann wurden diese Förderanträge bewilligt (bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
  5. In welcher Höhe sind die bewilligten Mittel bereits ausgezahlt worden?