Mit zweierlei Maß: Warum sind für die Landesregierung giftige Schwerölrückstände einmal gefährlicher Abfall und einmal wertvoller Brennstoff?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Stefan Engstfeld

Portrait Norwich Rüße

In einem Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 08.07.2019 (Vorlage 17/2278) wird festgestellt, dass bei der Shell Deutschland Oil GmbH beim Prozess der Schwerölvergasung ein Rückstand entsteht, der aufgrund seiner Zusammensetzung als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Bei dem Material handelt es sich somit nicht um handelsübliches Petrolkoks, das gewöhnlich aus Verkokungsanlagen stammt. Gefährlicher Abfall sind diese Rückstände auch deshalb, weil sie vergleichsweise höhere Gehalte von Nickel, Vanadium und Schwefel aufweisen. In einem weiteren Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/2568) wurde daher folgerichtig festgestellt, dieser Rückstand aus der Schwerölvergasung „hätte mit dem Wissen von heute nicht als Petrolkoks und als Regelbrennstoff immissionsschutzrechtlich genehmigt werden dürfen“.
Diese in dem Bericht beschriebenen Eigenschaften weisen auch die von der Ruhr Oel GmbH hergestellten Ölpellets auf, denn auch hier handelt es sich um einen Rückstand, welcher im Prozess der Schwerölvergasung anfällt. Der einzige Unterschied zwischen den Materialien besteht darin, dass die Shell Deutschland Oil GmbH ihren Rückstand mittels Filtration aus dem Prozesswasser trennt, die Ruhr Oel GmbH den Rückstand hingegen durch Zugabe von Öl zu Pellets formt.
Gemäß den Maßstäben des MULNV wären folglich auch die Ölpellets nicht als Produkt und nicht als Petrolkoks einzustufen, sondern als gefährlicher Abfall. Dementsprechend sind auch die Pellets der Ruhr Oel GmbH nicht für die Verbrennung in Kraftwerken zu verwenden. Bislang werden die Ölpellets jedoch nach wie vor im Uniper-Kraftwerk verbrannt und nicht gesondert als gefährlicher Abfall entsorgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Was unterscheidet aus Sicht der Landesregierung die Ölpellets der Ruhr Oel GmbH von handelsüblichem Petrolkoks? (Bitte hinsichtlich der Herstellung, der Zusammensetzung, der Toxizität, Mutagenität und Eignung zur Mitverbrennung im Kraftwerk differenzieren).
2.           Warum werden die Ölpellets der Ruhr Oel GmbH als Petrolkoks eingestuft, die Rückstände der Shell Rheinland hingegen nicht?
3.           Aus welchen Gründen sind die Ölpellets der Ruhr Oel GmbH nicht als gefährlicher Abfall einzustufen?
4.           Was unterscheidet die Rückstände der beiden Firmen, was eine weitere Verbrennung der Ölpellets im Kraftwerk Scholven rechtfertigt?
5.           Warum wird die aus der Verbrennung der Ölpellets stammende Flugasche, die u.a. mit Nickel und Vanadium belastet ist, weiterhin als Produkt eingestuft? (Bitte erläutern, wie der Verbleib der Flugasche geregelt ist).