Medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten in NRW

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld

Auch in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist der Ärztinnen- und Ärztemangel mittlerweile deutlich spürbar. Die Gewinnung von gut qualifizierten Ärztinnen und Ärzten für den Justizvollzug gestaltet sich schwierig, offene Stellen sowohl in den Justizvollzugsanstalten als auch bei der medizinischen Aufsicht im Justizministerium bleiben unbesetzt. Darunter leidet die medizinische Versorgung der Inhaftierten, die momentan nur durch den Einsatz von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sichergestellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf den bestehenden Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern? (Bitte aufschlüsseln nach kurzfristigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und längerfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Stellen)
2.       Wer hat die dienstrechtliche und fachliche Dienstaufsicht über die externen Honorarkräfte im medizinischen Dienst in den Justizvollzugsanstalten?
3.       Wie viele Stellen bei der medizinischen Aufsicht im Justizministerium sind derzeit unbesetzt?
4.       Wann sollen diese Stellen wieder besetzt werden?
5.       Da die Leitungen der Justizvollzugsanstalten nicht für medizinische Fragen zuständig sind, können sie nicht als Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für die Beiräte der Justizvollzugsanstalten in diesem Bereich dienen. Ist es vorgesehen, dass sich die Beiräte, unter Berücksichtigung der Schweigepflicht, bei grundsätzlichen medizinischen Fragen die Inhaftierten betreffend an eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner beim medizinischen Dienst wenden können?