Maut-Daten zur Strafverfolgung: Welche Meinung hat die Landesregierung und wenn ja wie viele?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Seit geraumer Zeit fordern konservative Sicherheitspolitiker die Aufweichung der strengen Zweckbindung bei Daten des elektronischen Autobahnmautsystems, um diese Daten auch für die Strafverfolgung zu nutzen. Bislang sieht es die Bundesgesetzgebung nicht vor, dass erhobene Mautdaten zu Strafverfolgungszwecken verwendet werden dürfen. Mit der Einführung der sogenannten LKW-Maut verfolgte der Gesetzgeber ausschließlich das Ziel, dass die durch das Mautsystem erhobenen Daten zu Abrechnungszwecken verwendet werden dürften. Der zwischen der CDU NRW und der FDP NRW vor kurzem geschlossene Koalitionsvertrag sieht auch keine Initiativen in dieser Richtung vor.
Landesjustizminister Peter Biesenbach vertrat im Plenum des Landtags am 13. Juli für die Landesregierung laut vorläufigem Plenarprotokoll folgende Position: „Die Nutzung von Mautdaten zu Zwecken der Strafverfolgung ist nach der eindeutigen Gesetzeslage unzulässig. Überlegungen, daran etwas zu ändern, liegen bisher nicht auf dem Tisch. So etwas wird von uns auch nicht geplant.“
Nur gut eine Woche später, am 21. Juli, forderte der Justizminister das genaue Gegenteil der Position die er namens der Landesregierung zuvor gegenüber dem Landtag vertreten hatte, nämlich dass in Deutschland zur Strafverfolgung von Kapitaldelikten auf Mautdaten zurückgegriffen werden können solle1.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Initiativen beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, die darauf zielen, bei der Strafverfolgung von Kapitaldelikten auch auf Mautdaten zurückzugreifen?
  2. Welche Anlässe haben sich zwischen dem 13. Juli 2017 und dem 21. Juli 2017 ergeben, aufgrund derer die Landesregierung ihre durch den Justizminister gegenüber dem Landtag vertretene Haltung revidiert hat?
  3. Fand zwischen dem 13. Juli 2017 und dem 21. Juli 2017 das durch den Justizminister erwähnte „Nachdenken“ mit dem „Sachverstand von Datenschützern, Verfassungsrechtlern, der gerichtlichen und auch der staatsanwaltschaftlichen Praxis sowie der Anwaltschaft“ statt?
  4. In welchen Verdachtsfällen beabsichtigt der Justizminister Mautdaten zur Strafverfolgung welcher Straftatbestände unter welchen Bedingungen zu verwenden?
  5. Innerhalb welches Zeitrahmens sollen diese Pläne umgesetzt werden?

Matthi Bolte-Richter