Maskenpflicht im ÖPNV

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

In NRW gilt seit 27. April 2020 für die Fahrgäste im ÖPNV die Pflicht, eine Mund-Nasen- Bedeckung in allen Fahrzeugen und Haltestellen zu tragen. Diese Maßnahme soll die Fahrgäste und das Fahrpersonal vor Ansteckungen durch das Corona-Virus schützen. Während beispielsweise in Supermärkten die Zahl der Kundinnen und Kunden, die sich gleichzeitig im Verkaufsraum befinden dürfen, beschränkt ist und dies auch durch das Supermarktpersonal kontrolliert wird, gibt es im ÖPNV keine Zugangsbeschränkungen und nur wenige Kontrollen der Maskenpflicht. Dies hat zur Folge, dass mittlerweile einige Fahrgäste keine Maske tragen und damit sich und andere gefährden. Besonders problematisch ist dieses Verhalten, wenn Busse und Bahnen so gefüllt sind, dass kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Dies schreckt vor allem ältere und besonders gefährdete Fahrgäste von der ÖPNV-Nutzung ab.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         In welchem Umfang wird die derzeitige Maskenpflicht im ÖPNV erfüllt?
2.         Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit alle Fahrgäste im ÖPNV eine Maske tragen?
3.         In welchem Umfang werden die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus im ÖPNV kontrolliert?
4.         Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Verkehrsunternehmen, wenn gegen die Maskenpflicht verstoßen wird?
5.         Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen und Verkehrsunternehmen, um eine höchstmögliche Sicherheit vor Ansteckung mit dem Corona-Virus im ÖPNV zu ermöglichen?