Mangelnde Reaktion auf Düsseldorfer Erklärung des Denkmalschutz-Bündnis

Kleine Anfrage von Johannes Remmel

Es gehört zum Wesen einer funktionierenden Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine und auch Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren können. Interessenvertreterinnen und -vertreter verfügen meist über weitreichende Erfahrungen und bringen oftmals wichtige Impulse in die politische Diskussion ein. Auch im Rahmen der Erstellung des Denkmalschutzgesetzes nutzten verschiedene Akteurinnen und Akteure ihre Möglichkeiten im Rahmen von Verbändeanhörungen, Gesprächen mit dem Ministerium und presseöffentlich Einfluss zu nehmen. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Lobbyismus beim Denkmalschutzgesetz?“ vom 9. Juli 2021 wurde deutlich, dass viele Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Organisationen eingegangen sind.1

Ein Bündnis hat sich im gleichen Jahr bestehend aus zahlreichen anerkannten Organisationen darunter die Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder auch der Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz gegründet.2 Diese haben sich zum damaligen Referentenentwurf des Denkmalschutzgesetzes kritisch geäußert und geklagt: „Die Neufassung des Gesetzes verliert den Schutz der Denkmäler aus dem Blick“.3

Kurz vor Beschluss des Gesetzentwurfes hat das Bündnis erneut mit einer Düsseldorfer Erklärung vom 6. April 2022 ihre ablehnende Haltung deutlich gemacht. Auf Nachfrage im Plenum am 6. April 2022 blieb allerdings offen wie die Landesregierung bzw. Ministerin Ina Scharrenbach (oder Mitarbeitende aus dem Ministerium) den Argumenten des Denkmalschutz-Bündnis daraufhin begegnet sind.

Das Plenarprotokoll 17/169 gibt folgenden Wortwechsel wieder4:
Zwischenfrage Abgeordneter Johannes Remmel:

„… ich würde gerne wissen – denn dazu haben Sie in Ihrer ganzen Rede nichts gesagt –, was Sie zu den Argumenten sagen, die Ihnen gestern vom Denkmalschutz-Bündnis vorgetragen worden sind – das ist ein breites Bündnis –, was Sie zur „Düsseldorfer Erklärung zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW“ sagen. Dazu habe ich bisher keine Antwort von Ihnen gehört.“

Antwort der Ministerin Ina Scharrenbach:

„Sehr geehrter Abgeordneter, an ganz vielen Stellen mache ich, wenn ich persönlich mit denen spreche, die dort unterzeichnet haben, die Erfahrung, dass die sagen: Wir wissen ja gar nicht, dass das da drinsteht und dass es so vorgesehen ist. – Das ist an ganz vielen Stellen so, Herr Abgeordneter.“

In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Argumente des Denkmalschutz-Bündnisses aus der Düsseldorfer Erklärung vom 6. April 2022 im Einzelnen?
  2. Welche dieser einzelnen Argumente sind in dem nun verabschiedete Denkmalschutzgesetzes aufgenommen worden?
  3. Mit welchen Vertreterinnen oder Vertretern des Denkmalschutz-Bündnis hat Ministerin Scharrenbach oder Mitarbeitende des Ministeriums im Zuge der Düsseldorfer Erklärung (ggf. erneuten) Kontakt gehabt (Bitte nennen sie Organisation und Datum/Zeit des Kontakts)?
  4. Wie hat die Landesregierung sichergestellt, dass alle entscheidenden Akteurinnen und Akteure gleichermaßen die Möglichkeit zur Einbringung und Würdigung ihrer Argumente während des Erarbeitung des Gesetzentwurfs erhalten haben?

1 https://gruene-fraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2021/06/Antwort-17-14470-Lobbyismus-beim-Denkmalschutzgesetz.pdf

2 https://denkmalschutz-erhalten.nrw/denkmalschutz-buendnis-nrw/

3 https://denkmalschutz-erhalten.nrw/wp-content/uploads/2021/04/2021-April-Presssemeldung-Denkmalschutz-Bu%CC%88ndnis-allg.docx.pdf

4 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP17-169.pdf , S. 76