LTE-Versorgung entlang der Hauptverkehrswege in NRW

Kleine Anfrage

Auf ihrer Digitalklausur am 17. und 18. November beschloss die Bundesregierung, mit insgesamt 1,1 Milliarden Euro Fördermitteln bis 2024, die bestehenden Lücken zu schließen und so für ein flächendeckendes Mobilfunknetz zu sorgen. Hierbei will sie auch den Fortschritt des Ausbaus kontrollieren. Dabei wurde bereits in den Vergabe- und Auktionsregeln der LTE-Frequenzen eine lückenlose Versorgung entlang der Hauptverkehrswege festgelegt:
„In einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Frequenzen (Anm.: 31.12.2016) muss jeder Zuteilungsinhaber eine Abdeckung mit der oben genannten mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.“ (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unte rnehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Projekt2016/Pr
%C3%A4sidentenkammerentscheidungProjekt2016_pdf.pdf?    blob=publicationFile&v=3)
Im Mobilfunkpakt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2018 untermauern und explizieren die Unterzeichnenden, Minister Pinkwart und die drei Telekommunikationsunternehmen Telekom, Vodafone und Telefonica, dieses Ziel:
„Mit der gleichen Leistungsqualität werden die bestehenden Funklücken entlang der Hauptverkehrswege, wie Autobahnen und Bahntrassen bis Ende 2019 geschlossen sein.“ (https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf)
Am 13. November titelte das Internetportal www.golem.de, dass kein Mobilfunkbetreiber die Auflagen erfülle. (https://www.golem.de/news/ice-strecken-und-autobahnen-kein-mobilfunkbetreiber-erfuellt- die-auflagen-1911-144964.html)
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie viel Prozent der Hauptverkehrswege (Autobahnen und Bahnstrecken) sind in NRW bis Ende des Jahres 2019 mit LTE versorgt? (bitte differenziert nach den Telekommunikationsunternehmen Telekom, Vodafone und Telefonica sowie unterschieden nach Autobahnen und ICE-Strecken auflisten; sofern keine Prognose bis Ende 2019 vorliegt, bitte den letzten Stand vorlegen)
2.         Wo befinden sich entlang welcher Hauptverkehrswege derzeit (Stand 31.10.2019) noch weiße Flecken? (bitte einzeln auflisten)
3.         Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung die Erfüllung der bereits bestehenden Ausbauverpflichtungen überwacht?
4.         Das bayrische Wirtschaftsministerium hat eine eigene Studie darüber in Auftrag aufgegeben, um zu ermitteln, inwieweit die Telekommunikationsunternehmen ihren Verpflichtungen zum Ausbau des Mobilfunks entlang von Hauptverkehrswegen nachkommen. Gab oder gibt es seitens der Landesregierung bzw. des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie ebenfalls Bestrebungen, eine solche Studie in Auftrag zu geben?
Welche Sanktionen für die Telekommunikationsunternehmen sieht die Landesregierung bzw. das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie für den Fall vor, dass diese der Vereinbarung aus dem Mobilfunkpakt NRW nicht nachkommen?