Lokales Roaming light – Mitnutzung von Standorten des Behördenfunks

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Horst Becker

Im Juni 2018 hat Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart gemeinsam mit den drei großen Netzbetreibern in Deutschland, Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone GmbH den Mobilfunkpakt geschlossen. Ziel dieses Paktes ist es, durch ein Maßnahmenpaket die LTE-Versorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Konkret heißt dies, dass das Versorgungsziel von 98% der Haushalte auf 99% angehoben wird. Um dieses Ziel bis 2020 zu erreichen, bedarf es einer Steigerung der Mobilfunksendeanlagen. Darauf zielt u.a. die Maßnahme 4 des Mobilfunkpaktes ab.
Maßnahme 4 zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung bis 2020 lautet:
„4. „Weiße Flecken“: Mitnutzung von Standorten des Behördenfunks
In Nordrhein-Westfalen sollen landeseigene NRW-Standorte des Behördenfunks für die Mitnutzung durch die Mobilfunkunternehmen gegen marktkonformes Mietentgelt zugänglich gemacht werden. Aktuell bestehende „weißen Flecken“ können durch die Mitnutzung weitgehend beseitigt werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Welche Standorte des Behördenfunks wurden seit Unterzeichnung des Mobilfunkpakts für die Nutzung durch Mobilfunkunternehmen zur Verfügung gestellt?
2.      Welche Übertragungsgeschwindigkeiten werden über den Behördenfunk erreicht?
3.      In welchen Regionen soll die Mitnutzung des Behördenfunks zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung 2020 beitragen?
4.      Wo liegt aus Sicht der Landesregierung der Unterschied zum lokalen Roaming, wenn die Netzbetreiber Standorte des Behördenfunks gegen ein marktkonformes Mietentgelt mitnutzen können?
5.      Für welche weiteren Mobilfunk- und Dienstanbieter soll der Behördenfunk neben den drei Netzbetreibern, die den Mobilfunkpakt unterzeichnet haben, zur Mitnutzung geöffnet werden?