Die Waren des hessischen Unternehmens „Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH“, wird aktuell mit zwei Todesfällen und 37 Krankheitsfällen in Verbindung gebracht. In den Fleisch- und Wurstwaren, aber auch in vegetarischen und veganen Produkten, wurden mehrfach Listerien-Keime nachgewiesen. Diese können insbesondere bei einem geschwächten Immunsystem zur lebensgefährlichen Infektion Listeriose führen.
Das Unternehmen beliefert bundesweit Großhändler wie beispielweise Kantinen, Altenheime und Krankenhäuser. Außerdem dienen die Vorprodukte der Produktion von Eigenmarken anderer Unternehmen. Das Vorkommen von Listerien-Keime führte allein in NRW zu Rückrufaktionen hunderter Unternehmen. Bisher ist allerdings nicht transparent nachvollziehbar, in welchen Fertigprodukten Fleisch- und Wurstwaren der Firma Wilke verarbeitet worden sind.
Berichterstattungen zur Folge war bereits seit dem 12. August bekannt, dass ein Verdacht auf Listerien-Keime im Unternehmen Wilke bestand. Erst nach einer zeitlichen Verzögerung wurde der zuständige Landkreis darüber informiert. Vor dem Hintergrund ist es außerdem schwer nachzuvollziehen, dass die Firma erst im Juli noch das für die Belieferung des Lebensmittelhandels entscheidende IFS-Qualitätszertifikat erhalten hat. Darin sind Standards zur Sicherung der Qualität über interne Abläufe, die Dokumentation oder Logistik festgelegt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass auch in NRW Produkte der Firma Wilke vertrieben wurden, die mit Listerien-Keimen belastet gewesen sind?
2. Wann wurde der Rückruf von Waren der Firma Wilke in NRW angeordnet?
3. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lieferwegen ist lebensmittelrechtlich vorgeschrieben. Wo können Verbraucherinnen und Verbraucher eine vollständige Übersicht aller Verkaufsstellen und Produktnamen öffentlich einsehen, bei denen Produkte der Firma Wilke verarbeitet wurden? (Bitte auch benennen ab wann dies im Zuge dieses Vorfalls möglich war)
4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Kontrollen für das IFS- Qualitätszertifikat zukünftig hinsichtlich der Aufdeckung von Missständen effektiver zu gestalten?
5. Welche strukturellen Veränderungen plant die Landesregierung vorzunehmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig umfänglich und zeitnah über derartige Lebensmittelverunreinigungen zu informieren?