Leid der Opfer von Lügde muss durch eine unverzügliche Bearbeitung der Anträge ge­mindert werden

Portrait Eileen Woestmann

Entschließungsantrag zu dem Antrag „“Missbrauchskomplex Lügde“ – Opfer und deren Familien brauchen dringend Hilfe – Soforthilfefonds bilden, Ombudsperson einsetzen, gesetzliche Rege­lungen anpassen, wenn erforderlich.“ – Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 18/1873

 

I. Ausgangslage

Die Sicherheit, das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendliche müssen höchsten Schutz genießen. Wir müssen alle Anstrengungen dafür unternehmen, dass schreckliche Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht mehr vor­kommen und dass zugleich eine schnelle Bearbeitung der Entschädigungsleistungen sicher­gestellt werden kann. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.

Die Opfer von Lügde können Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend ma­chen. Diese werden durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) abgewickelt. Mög­licherweise anspruchsberechtigt sind aktuell rund 40 Personen.

Erst in ganz wenigen Fällen konnte in Nordrhein-Westfalen bislang eine Entscheidung über Entschädigungsleistungen getroffen werden. Die individuelle Sachverhaltsaufarbeitung im Di­alog mit den Antragstellerinnen und Antragstellern bzw. ihren Eltern oder Erziehungsberech­tigten ist sehr aufwändig. Gründe hierfür sind u. a., dass die dem LWL übergebenen staatsanwaltschaftlichen Akten täterorientiert sind und daher noch einmal explizit mit Blick auf das Schicksal der Opfer aufbereitet werden müssen. Diese muss im Interesse der Opfer sensibel erfolgen, um zusätzliche psychische Belastungen möglichst zu vermeiden.

In einigen Fällen sind zudem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits eingestellt wor­den, weil Opfer von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben. Dazu sind Untersuchungen durch den LWL anzustellen.

Es besteht bereits ein enger persönlicher Kontakt und Austausch zwischen den Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern des LWL mit den Familien der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Dabei werden die notwendigen Ermittlungsschritte sowie Untersuchungstermine eng abge­stimmt. Alle Möglichkeiten etwaiger Hilfestellungen, z. B. auch Angebote der Jugendämter und psychologische Behandlungen zur Stabilisierung und Retraumatisierung der betroffenen Kin­der und Jugendlichen finden statt und werden von den Kostenträgern erstattet.

Aus Sicht der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN müssen die gesetzlichen Möglichkei­ten, die das Opferentschädigungsgesetz zur Beweiserleichterung bietet, genutzt werden, um die gestellten Anträge so schnell wie möglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu bescheiden. Dabei wäre eine Entschädigung bis zum Ende des ersten Quartals 2023 ein deutliches Zei­chen, für die Betroffenen, die unfassbares menschliches Leid erfahren haben.

Am 9. Dezember 2022 konstituiert sich die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen, durch die ein Opferschutzfonds für Opfer von Katastrophen und Gewalttaten in Nordrhein-Westfalen eingerichtet wurde. Die konkrete Ausgestaltung der finanziellen Hilfe wird dem Stiftungsrat obliegen, dem Vertreterinnen und Vertreter der im Landtag vertretenen Fraktionen sowie der Opferschutzverbände und der Landesregierung angehören. Die Stiftung Opferschutz Nord­rhein-Westfalen ist bis 2027 mit finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro ausgestattet.

Sobald die Stiftung Opferschutz ihre Arbeit aufgenommen hat, können Geschädigte, die kei­nen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz haben, Ansprüche gegenüber der Stif­tung Opferschutz geltend machen. Diese Billigkeitslösungen soll sicherstellen, dass Opfer von Katastrophen und Gewalttaten eine Entschädigung erhalten.

II. Beschlussfassung

  1. Der Landtag stellt fest:
  • Die Opfer aus den Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Lügde haben schweres Leid erfahren. Es muss alles dafür getan werden, ihnen Ent­schädigung und bestmögliche Behandlung ihrer gesundheitlichen Schädigungen zu er­möglichen.
  • Die Verfahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Opferentschädigung bein­halten hohe Hürden für Entschädigungen und verhindern in vielen Fällen schnelle Ent­scheidungen.
  • Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, Lücken im Opferschutz zu schließen und Opfern von Gewalttaten, die auf anderen Wegen keine Entschädi­gung erhalten können, finanzielle Hilfe zu gewähren.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Opferentschädigung auf Ba­sis der Erfahrungen im Fall Lügde auf den Prüfstand zu stellen und Verbesserungen zu erwirken.