Lehrermangel an Grundschulen – und das Ministerium setzt neue Hürden

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

In keiner Schulform ist die Zahl der unbesetzten Lehrerstellen so groß wie bei der Grundschule. Mit verschiedenen Maßnahmen haben sowohl die frühere wie die jetzige Landesregierung versucht, dem Mangel zu begegnen. Angesichts der absehbaren Pensionierungen vieler Grundschullehrerinnen und -lehrer besteht auch auf längere Sicht ein erheblicher Bedarf an neuen Lehrkräften.
Das Schulministerium hat im Frühjahr 2018 eine „Prognose zum Lehrkräftearbeitsmarkt in NRW bis 2039/40“ veröffentlicht. Demnach besteht beim Grundschullehramt in den nächsten zehn Jahren ein durchschnittlicher Bedarf an Neueinstellungen von 1600 Lehrkräften pro Jahr, das Angebot wird aber nur bei 1400 liegen. Erst mit dem Schuljahr 2032/33 wird – aus heutiger Sicht – mit einer Entspannung gerechnet. Eine Erhöhung der Studienplatzkapazität an den Hochschulen in NRW wird erst nach 10 Semestern also nach mindestens fünf Jahren zu einer Erhöhung der Zahl der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter führen.
Bislang wurden auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Bundesländern als Referendarinnen und Referendare an nordrhein-westfälischen Seminaren ausgebildet. So ist zum Beispiel Osnabrück ein attraktiver weil benachbarter Studienort für Studierende aus dem nördlichen Westfalen.
Für Überraschung und Kopfschütteln sorgte nun die Ankündigung des Schulministeriums, die Zugangsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst zu verschärfen. Demnach sind jeweils mindestens acht Leistungspunkte in Deutsch und Mathematik nachzuweisen. Diese Voraussetzung können Studierende aus Niedersachsen oftmals nicht erfüllen. Das war bislang kein Problem. Nun wurde Anfang Januar den Universitäten die neue Regelung mitgeteilt. Sie beklagen, dass dies ohne Vorwarnung oder Konsultation geschehen ist und kein anderes Bundesland solche Verschärfungen vorgenommen hat. Die Regelung sollte ursprünglich ab Mai gelten, wurde aber laut Pressemeldung bis auf weiteres ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren der Anteil an Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, die an einer Hochschule außerhalb     Nordrhein-Westfalens ihr Lehramtsstudium absolviert haben?
2.       Wie will die Landesregierung den wegfallenden Anteil von Absolventinnen und Absolventen in der Lehramtsausbildung ausgleichen, die außerhalb NRWs studiert haben und bislang ohne Restriktionen in die Ausbildungsseminare gehen konnten?
3.       Worin begründet die Landesregierung die Notwendigkeit der neuen Zulassungsbedingungen?
4.       Wie lange wird die Übergangszeit dauern, bis die neuen Regelungen in Kraft gesetzt werden?
5.       Hat die Landesregierung die von ihr identifizierte Problematik in der Kultusministerkonferenz thematisiert?