Lärmverteilung während der Sanierung der Bahn 14L/32R (lange Parallelbahn) am Flughafen Köln/Bonn

Kleine Anfrage von Horst Becker und Arndt Klocke

Nach der Sanierung der Bahnen 06/24 (Querwindbahn) und 14R/32L (kurze Parallelbahn) steht die Sanierung der 14L/32R (lange Parallelbahn) im Frühjahr 2018 an. Zumindest für sechs Monate wird sich der Flugverkehr auf die Querwindbahn und die kurze Parallelbahn verteilen. Dabei sind einige Rahmenbedingungen für die Verteilung der Lärmbelastungen von wesentlicher Bedeutung:
a.) Die Querwindbahn ist 2.459 Meter lang.
b.) Die kurze Parallelbahn ist lediglich 1.863 Meter lang und damit nicht hinreichend für voll beladene Abflüge der B747 und der MD-11, je nach Beladung möglicherweise auch nicht der B777.
c.) Der Abflug während der Nacht auf der 24 (Querwindbahn Richtung Porz) ist in der Betriebsgenehmigung im Regelfall während der Nachtstunden untersagt.
Gesetzt den Fall, dass die unter c. genannte Einschränkung weitestgehend (bis auf Wetter- Windverhältnisse, die eine Landung über die 24 nicht zulassen) eingehalten werden soll, ist es praktisch nur denkbar, dass während der Nacht-Starts über die kurze Parallelbahn und Landungen über die Querwindbahn aus Richtung Bergisches Land (24) durchgeführt werden.
Dies ginge aber nur, wenn für die Zeit der Sperrung der langen Parallelbahn mit den Carriern vereinbart würde, dass die Einsatzpläne der Maschinen so verändert werden, dass während der Nacht komplett von der kurzen Parallelbahn gestartet werden kann.
Andernfalls käme es für die Anwohnerschaft im Bergischen Land und angesichts der topografischen Lage neben den dann extremen Belastungen durch den kompletten Anfluglärm auf der Bahn 24 zu zusätzlichen Spitzenbelastungen für Abflüge auf der 06, insbesondere für Rösrath, Lohmar, Overath und Much. Diese Menschen hätten dann zusätzlich in der zweiten Nachthälfte auch noch die Abflüge von B747, MD-11 und wahrscheinlich der B777 zu tragen. Eine solche Mehrfachbelastung wäre einmalig und unverantwortlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Anträge auf Sondergenehmigung zur Abweichung von der Betriebsgenehmigung wurden wann bei welcher staatlichen Stelle durch den Flughafen gestellt? (Bitte präzise mit Datum, Nennung der staatlichen Stelle und Antragsgegenstand angeben.)
  2. Welche Beratung für eventuelle Sondergenehmigungen wurden durch welche staatliche Stellen gegeben? (Bitte präzise mit Datum, Nennung der staatlichen Stelle und Antragsgegenstand angeben.)
  3. Hält die Landesregierung die oben beschriebene Mehrfachbelastung der Anwohnerinnen und Anwohnern im Bereich des Anfluges über die Bahn 24 und des Abfluges über die Bahn 06 während der Nacht für vorstellbar und akzeptabel?
  4. Welche Empfehlungen, bzw. Vorgaben oder Hinweise bezüglich der Abwicklung der Verkehre während der Sperrung der langen Parallelbahn für den Tag / die Nacht gibt es von der Deutschen Flugsicherung? (Bitte getrennt für Tag und Nacht angeben.)
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sowohl die Fluglärmkommission wie auch die betroffenen Kommunen vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten?

Horst Becker          Arndt Klocke