L 239 – Keine Sanierung ohne Radweg

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld und Arndt Klocke

Die Straße L239 ist aufgrund ihres baulich schlechten Zustands nicht nur ein Anlass zur Ärgernis, sondern auch aufgrund ihrer geringen Fahrbahnbreite ein Sicherheitsrisiko.

Die Landesregierung hat in der Beantwortung der kleinen Anfrage der Abgeordneten Stefan Engstfeld und Arndt Klocke (Drucksache 17/4947) umfänglich dargelegt, wie die weiteren Planungsschritte für die 2023 geplante Umsetzung der Sanierung aussehen.

Dennoch sorgt der Umstand, dass bei dem Neubau der L239 auf dem Teilstück zwischen A3 und der Autobahn A44, kein Radweg vorgesehen ist, in der Bevölkerung und bei den Verbänden, für Unverständnis. Vor allem da der gut ausgebaute Radweg des weiteren Teilstücks der L239 Richtung Mettmann, an diesem Punkt einfach enden würde.

Der Anteil von Radfahrenden ist nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie stark angestiegen, was den Bedarf nach sicheren und gut ausgebauten Radwegen um ein Vielfaches verstärkt hat

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie werden bei der angekündigten „verkehrsgerechten“ Sanierung der L239, mit einer „Verbreiterung für alle Verkehrsteilnehmer“ bei der Planung und dem Bau der überörtlichen Verbindung zwischen der Stadt Mettmann und der Stadt Ratingen, die verkehrlichen Belange des Radverkehrs sichergestellt?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Rahmen der Sanierung einen Radweg baulich getrennt und im räumlichen Zusammenhang mit der Fahrbahn der L 239 anzulegen, so dass auch für den Radverkehr eine ausreichend dimensionierte und sichere Verbindung hergestellt wird?
  3. Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind von der Landesregierung nach der Sanierung geplant?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Anschluss an die Sanierung, durch adäquate Geschwindigkeitsbegrenzungen die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten?
  5. Die Verbreiterung der L239 ist im eigentlichen Sinne keine Sanierung, sondern ein Neubau, da sich das Profil der Straßen grundlegend verändert. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit diesem Neubau ein begleitender Radweg verpflichtend hergestellt werden muss?