Kulturgüter im Krisenfall sichern – Notfallallianz Kultur unterstützen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Frank Jablonski MdL

I. Ausgangslage

Extremereignisse wie Wetterextreme aber auch kriegerische Auseinandersetzungen oder Energiekrisen bedrohen den Erhalt von Kulturgütern. Kultureinrichtungen können nicht allein den Schutz ihrer Kulturgüter sicherstellen. Vielmehr bedarf es eines breiten Netzwerks an Handelnden, über das Informationen und Erfahrungen aber auch praktische Hilfe zum Schutz von Kulturgut ausgetauscht werden können.

Zu diesem Ziel wurde 2021 die Notfallallianz Kultur ins Leben gerufen. Sie wurde auf Initiative der Kulturstiftung der Länder gegründet und ist ein breites gesellschaftliches Bündnis unter­schiedlicher Akteure für Kultur in Krisen- und Notfallsituationen. Sie versteht sich über die vir­tuelle Zusammenführung hinaus auch als bundesweites Interessenbündnis dieser Akteure. Sie liefern konkrete Beiträge und stärken so die Resilienz, die Notfallvorsorge und Notfallhilfe in diesem Bereich. Das Thema erlangt damit gesellschaftlich mehr Sichtbarkeit und erhält po­litisches Gewicht.

Die Notfallallianz Kultur sieht sich als Ergänzung bzw. Erweiterung der rein staatlichen Gefah­renabwehr. Die Notfallallianz Kultur dient ausschließlich dem Schutz von Kulturgütern.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes im Kulturge­setzbuch verankert. Kultureinrichtungen investieren bereits heute auf dieser Grundlage, um das Ihnen anvertraute Kulturgut zu schützen. Um sie weiter zu unterstützen, ist eine zentrale Übersicht der Aufbewahrung von Kulturgütern (Kulturkataster) unerlässlich. Diese soll den Akt­euren sowohl aus dem Kulturbereich als auch aus dem Krisen- und Notfallmanagement zur Verfügung gestellt werden können. Ein solches Kulturkataster bildet die Grundlage für gezielte und effektive Maßnahmen, indem es eine umfassende Datenbasis bereitstellt, die auch für die Priorisierung bei der Sicherung und Bergung von Werken dienen kann.

Auf dem 1. Forum der Notfallallianz im März dieses Jahres wurde erstmals der Aktionsfonds vorgestellt, der Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahren­managements fördert. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer entsprechenden Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Not-fallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. Ziel des Aktionsfonds ist es, die Resilienz von Kultureinrichtungen zu stärken und für die möglichen Gefahren und Risiken zu sensibilisieren, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind. Antragsberechtigt für diesen Fonds sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die eben­falls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrich­tung.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung aus vorhandenen Mitteln,

  • die Notfallallianz für die Kultur gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder und den anderen Akteuren zu unterstützen und aktiv an ihrer Weiterentwicklung mitzuwirken;
  • ein Verzeichnis aller relevanten Kulturgüter und -einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu erstellen, das sich aus den folgenden Grundlagen ergibt:
  • Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 und von Deutschland 1967 ratifiziert: demzufolge sind unbewegliche Kulturgüter, bewegliche Kulturgüter und Aufbewahrungsstätten der entsprechenden bewegli­chen Kulturgüter zu schützen;
  • die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes und UNESCO-Dokumentenerbes;
  • das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) und das Kulturgutschutzgesetz (KGSG), aus der u.a. die Liste national wertvoller Kulturgüter mit den entsprechenden Länderverzeichnissen abgeleitet wird;
  • sich am Aktionsfonds zu beteiligen, um die Implementierung eines nachhaltigen Risiko-und Gefahrenmanagements zu fördern;
  • die Zusammenarbeit von Betreiberinnen und Betreibern von bzw. Verantwortlichen für Kulturgut und den kommunalen Aufgabenträgern der Gefahrenabwehr zu unterstützen, beispielsweise in der Beratung oder der Berücksichtigung in Einsatzkonzepten;
  • die Öffentlichkeit für die Bedeutung und die Bedrohungen der Kultur in Krisensituationen zu sensibilisieren.