Kreuzung Luxemburger Straße/Militärringstraße in Köln

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Johannes Remmel

Der Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Militärringstraße in Köln ist seit längerem geplant und befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße / Militärringstraße in Köln). Im Februar 2017 erfolgte die Offenlegung der Pläne, die Einwendungsfrist endete am 17. März 2017. Es gab zahlreiche Einwendungen, die sich insbesondere kritisch mit der Rad- und Fußgängerführung auseinandersetzten. Beispielsweise kritisiert der ADFC Köln eine deutliche Verschlechterung der Situation für den nicht-motorisierten Verkehr gegenüber dem heutigen Status quo und eine Behinderung des Fahrradverkehrs zwischen Hürth und Köln. Außerdem gefährdeten die geplanten freilaufenden Rechtsabbieger die Sicherheit der Radfahrenden und Zufußgehenden. Die Stadt Köln hat jüngst erst bekannt gemacht, keine freilaufenden Rechtsabbieger mehr planen zu wollen und bestehende zurückzubauen.
Bis heute haben die Einwenderinnen und Einwender keine Antwort auf ihre Eingaben erhalten. Angesichts der sich verschärfenden Diskussion um Klimawandel und Luftreinhaltung und der daraus resultierenden Notwendigkeit, eine Verkehrswende zugunsten von umweltfreundlicher Mobilität einzuleiten, stellt sich bei der zurzeit laufenden Planung insgesamt die Frage, ob sie den heutigen Ansprüchen noch gerecht wird.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.           Wann können die Einwenderinnen und Einwender mit einer schriftlichen Äußerung der Bezirksregierung Köln zu ihren Eingaben rechnen?
2.           Wie sieht insgesamt der Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren und die Realisierung des Kreuzungsumbaus aus?
3.           Hält die Landesregierung die Umsetzung der offengelegten Pläne zum Umbau der Kreuzung noch für zeitgemäß?
4.           Wird es angesichts der zahlreichen Abbiegeunfälle an freilaufenden Rechtsabbiegern im Laufe des Planfeststellungsverfahrens noch grundsätzliche Änderungen in Bezug auf die Radverkehrs- und Fußgängerführung geben?
5.           Wird geplant, an dieser auch für den überörtlichen Radverkehr wichtigen Kreuzung Radinfrastrukturanlagen analog dem Radschnellwegestandard umzusetzen?