I. Ausgangslage
In einem dreijährigen Prozess, der von großem gegenseitigen Vertrauen geprägt war, hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den wesentlichen Akteuren des Gesundheitswesens, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), den Ärztekammern, den Krankenkassen und der Pflege den fortschrittlichsten Krankenhausrahmenplan Deutschlands erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet.
Mit dem neuen Krankenhausplan, der im April 2022 veröffentlicht wurde, wird die gewachsene Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig gestärkt und zukunftsfest ausgerichtet. Denn dieser ermöglicht eine bessere Steuerung und Koordination der Versorgung durch Abkehr von der Planungsgröße „Bett“ hin zu einer differenzierten, qualitätsorientierten Leistungsgruppensystematik. Damit plant Nordrhein-Westfalen näher an der Realität, rückt die Qualität der Versorgung in den Fokus, sichert eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung und beendet nicht zuletzt den ruinösen Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal. Die Krankenhausplanung hat bundesweit Beachtung als „Blaupause“ für eine zeitgemäße Krankenhausplanung gefunden.
Die Umsetzung der Krankenhausplanung wird seitens der Landesregierung durch rund 2,5 Milliarden Euro flankiert, die dazu dienen, durch die Umstrukturierungen notwendige Neu-und Umbauten zu fördern, auch mit Blick auf Klimafolgenanpassungen. Hinzu kommen noch die jährlichen Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Die Landesregierung stärkt damit den Krankenhäusern den Rücken und setzt den Abbau des Investitionsstaus in den Krankenhäusern konsequent fort. Nicht zuletzt wird das Vertrauen in den bisherigen gemeinsamen Prozess der Krankenhausplanung bestätigt. Bereits von 2017 bis 2022 haben die Krankenhäuser rund zwei Milliarden Euro mehr vom Land erhalten als in der Legislaturperiode 20122017.
Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen. Im Rahmen der Verhandlungen geht es darum, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbietet. Ziel ist es, eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine Stärkung der Zusammenarbeit der Krankenhäuser zu erreichen und damit zugleich flächendeckend die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass in dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden, ausreichende Erfahrung vorhanden und Qualitätsvorgaben eingehalten werden.
Während dieser sensiblen Phase der laufenden regionalen Planungsverfahren sorgt der Bundesgesundheitsminister im Rahmen einer Landespressekonferenz im Landtag mit widersprüchlichen Aussagen für Irritation und für Unruhe in der Krankenhauslandschaft und stellt die durch das Grundgesetz garantierten Zuständigkeiten der Länder für die Krankenhausplanung grundsätzlich in Frage.
Obwohl Krankenhausplanung Ländersache ist und der Bundesgesundheitsminister den Ländern in Bezug auf die Krankenhausreform des Bundes eine Beteiligung auf Augenhöhe öffentlich zusicherte, warnte der Bundesgesundheitsminister das Land Nordrhein-Westfalen vor einem „Alleingang“ bei der Krankenhausplanung. Zukünftig würden in Berlin die Regeln definiert, welches Krankenhaus welche Leistungen anbieten und abrechnen könnte. Bei einer Umsetzung des Vorschlags der Expertenkommission des Bundes hätte dies laut Auswirkungsanalyse für Nordrhein-Westfalen zur Folge, dass wichtige medizinische Leistungen nur noch auf wenige Krankenhäuser im Rheinland und in Westfalen-Lippe konzentriert werden müssten. Im ländlichen Raum käme es zu drastischen fachlichen Einschränkungen der Krankenhäuser zugunsten der Level-II und -III-Kliniken in den Zentren.
Allen Beteiligten ist klar, dass es „kein Weiter so“ in der Krankenhauslandschaft geben kann. Eine Reform, ein Neustart, ist dringend erforderlich, um den Patienten „Krankenhaus“ vor einem Kollaps zu bewahren. Krankenhausplanung ist Ländersache. Ein Bundesgesetz zur Reform der Krankenhausfinanzierung ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig. Daher ist es umso wichtiger, dass der Bund wieder zu einem konstruktiven Dialog mit den Ländern zurückkehrt. Wenn der Bund sich an die mit den Ländern getroffene Vereinbarung hält, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, bestehen keine Zweifel daran, dass beide Reformpläne ineinandergreifen können.
Im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene muss berücksichtigt werden, dass keine Bundesschablone über die regional sehr unterschiedlich ausgestaltete Krankenhauslandschaft gelegt werden kann, da nicht überall die gleichen Bedingungen zugrunde liegen. Das wird den unterschiedlichen Bedarfen und gewachsenen Strukturen in den Bundesländern nicht gerecht. Deshalb ist Krankenhausplanung eine originäre Aufgabe der Länder als ein Teil der Daseinsvorsorge. Ein starkes, nachhaltiges Zukunftskonzept und eine damit verbundene bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung kann daher nur aus einer auf konkreten, verbindlichen Qualitätsvorhaben basierenden Krankenhausplanung des Landes in Kombination mit einer verbesserten Finanzierung der Betriebskosten erreicht werden.
I. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Krankenhausplanung ist eine originäre Aufgabe der Länder als ein Teil der Daseinsvorsorge.
- Gemeinsam mit den wesentlichen Akteuren des Gesundheitswesens hat Nordrhein-Westfalen den fortschrittlichsten Krankenhausrahmenplan Deutschlands erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet.
- Mit dem NRW-Krankenhausplan wird die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig gestärkt und zukunftsfest ausgerichtet.
- Die Landesregierung unterstützt die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung mit rund 2,5 Milliarden Euro und wird damit ihrer Verantwortung gegenüber den Krankenhäusern und Menschen in Nordrhein-Westfalen gerecht.
- Die Bundesreform orientiert sich hinsichtlich der Leistungsgruppensystematik an der NRW-Krankenhausreform.
- Der Bundesgesundheitsminister hat einen gemeinsamen von Bund und Ländern getragenen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Bundeskrankenhausreform zugesagt.
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- das Verfahren zur Umsetzung der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen wie geplant fortzusetzen.
- auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die beiden Reformpläne ineinandergreifen.
- an den Bundesgesundheitsminister zu appellieren, im Sinne aller Beteiligten und nicht zuletzt der Menschen in unserem Land zu einem konstruktiven Dialog zurückzukehren.
- sich auf Bundesebene für die verfassungsrechtlich gegebene Länderkompetenz bei der Krankenhausplanung einzusetzen sowie auf eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten hinzuwirken.