„Kooperationsvereinbarungen ‚Respekt‘“ der Kreispolizeibehörde Düren mit Gemeinden des Kreises

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Laut Pressemitteilungen der Kreispolizeibehörde Düren schloss sie im vergangenen Jahr mit verschiedenen Gemeinden des Kreises eine „Kooperationsvereinbarung ‚Respekt‘“ ab: Am 6. September 2017 mit den Städten Düren und Jülich und der Gemeinde Kreuzau (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/8/3727819) sowie am 22. Dezember 2017 mit zwölf weiteren Gemeinden des Kreises (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/8/3823134).
Ziel der Kooperationsvereinbarungen soll es sein, respektloses Verhalten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten sowie gegenüber den Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung zurückzudrängen. Dazu soll bei der Polizei Düren und bei den kooperierenden Behörden jeweils eine zentrale Ansprechstelle gebildet werden
Erfahren Amtsträgerinnen und Amtsträger bei ihrer Tätigkeit ein ihrem Empfinden nach „respektloses Verhalten“, soll der Sachverhalt samt der persönlichen Daten der sich respektlos verhaltenden Person niedrigschwellig detailliert festgehalten und über die behördeninterne Ansprechstelle an die zentrale Stelle bei der Kreispolizeibehörde Düren übermittelt werden. Die Behörden sollen die Polizei auch über in Sachen Respekt getroffene Maßnahmen informieren. Die zentrale Stelle der Polizei soll die Daten gegebenenfalls an andere „Kooperationspartner“ übermitteln.
Besteht ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, soll eine entsprechende Anzeige erfolgen.
Durch die Kooperationsvereinbarung soll ein umfassendes Lagebild über sich respektlos verhaltende Personen im Kreis geschaffen werden. Sämtliche Beschäftigte der Verwaltungen im Kreis, die Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern haben, sollen sich auf Termine mit bei der zentralen Stelle registrierten Personen besser vorbereiten können. Anträge auf Leistungen registrierter Personen sowie deren Eignung für Berechtigungen sollen besonders geprüft wer- den und der Polizei soll es ermöglicht werden, geeignete Maßnahmen gegen die Personen durchzuführen.
Der Kontakt zu sich bei Behördengängen respektlos verhaltenden Personen ist für die Beschäftigten ohne Zweifel sehr belastend und verletzend. Ob die Kooperationsvereinbarungen die Beschäftigten effektiv zu schützen vermag, ist jedoch sehr zweifelhaft. Vor allem scheint es an einer gesetzlichen Grundlage dafür zu fehlen, die Daten von „sich respektlos verhaltenden Personen“ zu übermitteln und zu speichern.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Zwischen welchen „Kooperationsparteien“ wurden in NRW Vereinbarungen der oben geschilderten Art wann geschlossen?
  2. War die Landesregierung in die Erarbeitung der „Kooperationsvereinbarungen“ der Kreispolizeibehörde Düren eingebunden?
  3. Welche Ermächtigungsgrundlagen liegen nach Ansicht der Landesregierung der niedrigschwelligen detaillierten Erfassung von Sachverhalten und Personendaten sowie den oben beschriebenen Datenübermittlungen und -speicherungen zugrunde?
  4. Seit wann werden im Sinne der Kooperationsvereinbarung Daten erfasst und an die zentralen Stellen bei den Polizeibehörden übermittelt und dort gespeichert?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die vereinbarten „Kooperationsvereinbarungen“?