Konsultation der Monitoring-Stelle der UN-BRK in NRW zur Weiterentwicklung der Inklusion unmittelbar in der parlamentarischen Arbeit nutzen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.  Ausgangslage

Die rot-grüne Landesregierung hat im März 2017 das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, als Monitoring-Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK)in Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu überwachen. Damit hat sich das Land bewusst dem kritischen Diskurs und einer Bestandsaufnahme der Inklusionsprozesse nach ersten gesetzlichen Regelungen im Bundesland gestellt.
Als Aufgaben der Monitoring-Stelle wurde beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben definiert sowie die Beratung von Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren. Dazu gehören unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und der Inklusionsbeirat. Nicht zuletzt mahnt die Monitoring- Stelle auch die Einhaltung der UN-Konvention an, falls das nötig sein sollte.
Das gemeinnützige Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. mit Sitz in Berlin berät als unabhängige Monitoring-Stelle bereits die Bundesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK in die nationale Praxis.
Artikel 33 der UN-BRK verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerstaat zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene überwacht. Nordrhein-Westfalen hat sich zudem durch das Inklusionsstärkungsgesetz verpflichtet, auch auf Landesebene eine solche Monitoring-Stelle einzurichten und stattet die Arbeit mit den entsprechenden Mitteln aus.

II.  Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK in Nordrhein-Westfalen

Am 25. April 2018 steht nun die Konsultation der behindertenpolitischen Verbände aus NRW durch die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte an. Das Ziel der Konsultationen, die in Duisburg stattfindet, beschreibt die Monitoring-Stelle auf ihrer Internetpräsenz wie folgt:
„Die Veranstaltung zielt darauf, mit der Zivilgesellschaft in Nordrhein-Westfalen ins direkte Gespräch zu kommen und die Sichtweisen der behindertenpolitischen Verbände auf die Situation im Bundesland kennenzulernen. Hintergrund für diese Einladung ist auch eine von der Monitoring-Stelle geplante Untersuchung. Die Beiträge der Konsultation zum Umsetzungsstand der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen sollen dabei helfen, ein konkreteres und umfassenderes Bild über die Bedingungen und insbesondere die bestehenden Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen zu erhalten und die Erkenntnisse der Monitoring-Stelle in Bezug auf die Praxis zu erweitern.“
Gerade im Bereich der schulischen Bildung hat die Landesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP Änderungen im Inklusionsprozess angekündigt, die zum kommenden Schuljahr greifen sollen. Bislang liegen dem Parlament dazu keine konzeptionellen Entwürfe und Vorhaben zu neuen rechtlichen Regelungen vor.
Die Stellungnahmen der Behindertenverbände, Analyse und Bewertungen der Monitoring- Stelle sind für die parlamentarische Arbeit zur Weiterentwicklung des Inklusionsprozesses von besonderer Bedeutung. Sie sollten deshalb unmittelbar in die parlamentarische Arbeit Eingang finden.

III.  Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • das Parlament in Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle UN-BRK in Nordrhein- Westfalen über die Stellungnahmen der behindertenpolitischen Verbände in allen politischen Feldern, besonders im Schulbereich, nach der Konsultation zu unterrichten,
  • das Parlament über die Konzepte zur Weiterentwicklung, insbesondere der schulischen Inklusion, zu informieren und darzulegen, wie die Analyse und Bewertung der Monitoring-Stelle aufgenommen und eingearbeitet werden.