Kommunen nicht im Regen stehen lassen – Dauerhafte Einrichtung eines NRW- Unwetterfonds

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

I.             Ausgangslage

Am 29.05.2018 wurden viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen von schweren Unwettern heimgesucht, die zum Teil erhebliche Schäden hinterließen. So waren die Regenfälle in der Region Aachen, in Teilen des westlichen Ruhrgebietes (zum Beispiel in der Stadt Duisburg) und im Bergischen Städtedreieck, speziell in Wuppertal, wo innerhalb von zwei Stunden 116,6 Liter pro Quadratmeter niedergingen, so massiv, dass die Aufräumarbeiten tagelang andauern und die Beseitigung der Schäden an der Infrastruktur viele Städte langfristig beschäftigen werden.
Derartige Unwetterereignisse, die sich durch schwere Gewitter und Starkregen auszeichnen, sind längst keine Einzelphänomene mehr. Die Häufigkeit solcher Ereignisse hat in NRW in den zurückliegenden Jahrzehnten laut dem Klimafolgenmonitoring des LANUV zugenommen. Vor vier Jahren kam es in der Stadt Münster und Umgebung innerhalb weniger Stunden zu einem Regenvolumen von 290 Liter pro Quadratmeter. Zuletzt hatte Ende April dieses Jahres ein Unwetter mehrere Straßen und Keller in unserem Bundesland überflutet.
Im Anschluss an die Ereignisse im Jahr 2014 legte die damalige Landesregierung zeitnah ein Sofortprogramm auf, um einerseits die betroffenen Kommunen bei der Bewältigung der Unwetterfolgen zu unterstützen und andererseits privaten Haushalten in Regionen, die außergewöhnlich stark betroffen waren, schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen zu lassen. Außerdem wurde eine Soforthilfe-Richtlinie auf den Weg gebracht, mit der Privaten, insbesondere in der Landwirtschaft, finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden kann.
Auch die aktuell betroffenen Kommunen brauchen dringend die Hilfe des Landes, um die zum Teil schweren Schäden zu beseitigen. Auch hier ist es unerlässlich, diese Mittel so unbürokratisch wie möglich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig lässt die Klimaveränderung erwarten, dass vergleichbare Extremwetterereignisse in Zukunft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit häufiger und in höherer Intensität auftreten werden als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Daher braucht es eine deutliche Ausrichtung der Politik, um die Folgen des Klimawandels abzumildern und entsprechende Anpassungsstrategien auf den Weg zu bringen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens hat diesbezüglich Ende 2016 ein Konzept „Starkregen NRW“ veröffentlicht, das Regionen, Kommunen und weiteren Akteurinnen und Akteuren eine Hilfestellung an die Hand gibt, um präventive Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse ergreifen zu können. Darüber hinaus benötigen Kommunen aber in konkreten Notlagen eine verlässliche und unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dafür braucht es einen Unwetterfonds, mit dem eine schnelle und effiziente Unterstützung ermöglicht wird. Nur so können erforderliche Strukturen und Regelungen für Kommunen in entsprechenden Notlagen geschaffen und etabliert werden. Die Mittel für den Unwetterfonds sollten dabei in solidarischer Art und Weise gemeinsam von Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden.

II.           Der Landtag stellt fest:

Die Bewältigung der unmittelbaren Folgen des Starkregens vom 29. Mai 2018 konnte nur dank der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Polizei und vielen weiteren haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern erfolgen. Ihnen wie auch allen anderen, die nun mit der Beseitigung der Unwetterschäden beschäftigt sind, gilt unser ausdrücklicher Dank.
Unwetterereignisse wie Starkregen werden in Zukunft deutlich häufiger und intensiver auftreten und besonders finanzschwache Kommunen in unserem Land vor enorme Probleme stellen. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, die Bemühungen für eine klimafreundliche und ressourcenschonende Politik zu intensivieren. Die Kommunen dürfen mit den Folgen der dramatischen Wetterkatastrophen nicht alleine gelassen werden, sondern brauchen eine schnelle, unbürokratische und verlässliche Hilfe zur Beseitigung von Schäden und zur zügigen Wiederherstellung ihrer Infrastruktur.

III.         Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. nach Ermittlung der Schadenshöhe in den betroffenen Kommunen umgehend Hilfsgelder zur Beseitigung der Schäden durch den Starkregen am 29.05.2018 zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung soll dabei so unbürokratisch wie möglich erfolgen, damit eine schnelle Auszahlung gewährleistet wird.
  2. einen Unwetterfonds als Sondervermögen des Landes einzurichten, aus dem betroffene Kommunen zukünftig Mittel zur Beseitigung von Unwetterschäden erhalten können. Die Ausstattung erfolgt anwachsend zur Hälfte aus Mitteln des Landes und zur anderen Hälfte aus Mitteln, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden und ist bei einem Volumen von 200 Millionen Euro gedeckelt.
  3. das Konzept „Starkregen NRW“ fortzuführen und weiterzuentwickeln und gemeinsam mit den Kommunen nach Wegen für eine flächendeckende Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu suchen, insbesondere um Prävention wirksam und dauerhaft zu verankern.