Kommunale Demokratie stärken – Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern – Mehr Transparenz über die Arbeit in den kommunalen Vertretungen schaffen!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP

Unsere Kommunen brauchen Menschen, die sich in Kreistagen, Räten oder Bezirksvertretungen an der Gestaltung des Gemeinwesens engagieren. Die Anforderungen an ehrenamtlich tätige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den kommunalen politischen Gremien sind in den letzten Jahren allerdings deutlich gestiegen. Die zeitliche Inanspruchnahme zur Ausübung des kommunalen Mandates ist durch die Vielzahl der Vorlagen und die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien stetig gewachsen. Familie, Beruf und Ehrenamt lassen sich für die meisten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger immer schwieriger vereinbaren.
Es wird für die Parteien immer schwieriger, Menschen für ehrenamtliches Engagement in den politischen Gremien zu gewinnen, um so auch auf kommunaler Ebene ein ausgewogenes Abbild der Gesellschaft sicherzustellen.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem „Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 16/48) erste Schritte und Lösungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde am 13. September 2012 einstimmig bei einigen wenigen Enthaltungen vom Landtag angenommen.
Mit dem Gesetz wurden verbindliche Freistellungsregelungen bei flexiblen Arbeitszeiten und ein Anspruch auf Weiterbildungsurlaub in Höhe von 8 Tagen eingeführt. Zudem wurde die Zahlung einer Haushaltsentschädigung erleichtert.
Wichtige Grundlagen für diese Neuerungen wurden in einer durch den Landtag eingesetzten Ehrenamtskommission bereits in der 14. Legislaturperiode erarbeitet. Notwendig ist die Prüfung weiterer Reformschritte. Dies wurde durch die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie in der Auswertung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 07. September 2012 deutlich.
Insbesondere wurde nochmals deutlich gemacht,

  • dass die Freistellung kommunaler Mandatsträger weiter den flexibler gewordenen Arbeitszeiten von Angestellten und Beamten angepasst werden muss, so dass eine mandatsbedingte Vorund Nacharbeitsverpflichtung ermöglicht wird,
  • dass den besonderen Belangen von Schichtarbeitern stärker Rechnung zu tragen ist,
  • dass die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern zur Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes den geänderten Gegebenheiten angepasst werden muss,
  • dass gesetzliche Mindeststandards für die Ausstattung kommunaler Fraktionen notwendig sind. Insbesondere, wie die personelle Ausstattung der Fraktionen entsprechend der Größe der Gebietskörperschaft auszusehen hat und wie die Entlohnung der Fraktionsmitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation erfolgt.

In den weiteren Beratungen wurde daher angeregt, in der laufenden Wahlperiode erneut eine Arbeitsgruppe des Ausschusses für Kommunalpolitik einzusetzen. Diese soll sich mit den aufgeführten und weiteren Vorschlägen zur besseren Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes befassen und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.
Hierbei soll auch die Frage der Verbesserung der Transparenz der Arbeit der kommunalen Vertretungen einbezogen werden, durch die sowohl die Information der Bürgerinnen und Bürger vergrößert, als auch die Bedeutung der Arbeit im kommunalen Ehrenamt gestärkt werden kann.

Der Landtag bekräftigt:

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger. Ein kommunales Ehrenamt muss mit den Anforderungen an Beruf, Familie und einem privaten Umfeld vereinbar bleiben. Ein kommunales Ehrenamt muss für alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen wahrnehmbar sein, ohne dass persönliche Zumutungen oder Belastungen dies verhindern.

Der Landtag beschließt:

Es wird eine „Ehrenamtskommission“ eingesetzt, bestehend aus Mitgliedern des Landtags, Sachverständigen aus der Wissenschaft, den kommunalpolitischen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden unter Begleitung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, die weitere Anforderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes aufzeigt und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.