Köln/Bonn: Mit Billigfliegern Wachstum erkauft – Wettbewerb offensichtlich regelwidrig durch unzulässige Subventionen hintertrieben! Was wusste die Landesregierung und was wurde zur Abhilfe unternommen?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Arndt Klocke

Das Handelsblatt berichtete am 17. Juli 2018 online und in der Printausgabe am 18. Juli 2018 unter der Überschrift Millionen für Billigflieger, interne Dokumente des Flughafen Köln/Bonn würden belegen, dass der Flughafen „unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen.“
Auch die die Kölnische Rundschau berichtet am 24. Juli unter der Überschrift „Wie Köln/Bonn die Airlines lockte“ über diese Praktiken: „Das größte Problem ist, dass die Zuschüsse verschieden hoch nach Kriterien vergeben wurden, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Lufthansa erhielt laut einer (der Redaktion) vorliegenden Aufstellung aus 2016 keinen Rabatt, Tuifly sehr wenig, Air Berlin nicht einmal zehn Prozent, aber Ryanair rund 70 Prozent. Eurowings erhielt für die Langstrecke sogar einen Zuschuss.
Laut Handelsblatt wurde dieses Wachstum auf Kosten der Profitabilität erzielt: „Dem Handelsblatt liegen Auszüge aus der Buchhaltung des Flughafens vor. Sie zeigen ein Unternehmen, das unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen. Im Gegenzug buchten diese Airlines verstärkt Verbindungen über den Flughafen. So wuchs der Umsatz, aber nicht der Gewinn – im Gegenteil: Das jüngste veröffentlichte Betriebsergebnis betrug 20,5 Millionen Euro – 2002 lag es fast doppelt so hoch.“ Weiter wird ausgeführt, dass ausweislich der dem Handelsblatt vorliegenden Zahlen aus der Buchhaltung nachzuweisen sei, das „Garvens’ Fixierung auf die Passagierzahlen wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen war, (der Flughafen) unter Führung von Garvens allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Millionen Euro ausgab, um seine Passagierzahlen aufzupeppen. 2017 waren es 40 Millionen Euro, um Fluglinien wie Eurowings und Ryanair zu unterstützen.“
Es wird darauf verwiesen, dass zwischen 2006 und 2016 der Umsatz um 25 Prozent auf 319 Millionen Euro gestiegen sei, das operative Ergebnis aber stagnierte und deshalb notwendige Reinvestitionen ausblieben. Insbesondere Mängel beim Brandschutz seien die Folge gewesen.
Diese Mängel beim Brandschutz gehen einher mit einem offensichtlich erheblichen Missmanagement bei den notwendigen Reinvestitionen in das Bahnsystem und die Rollwege. Während in Letztere offensichtlich so gut wie nichts mehr investiert wurde, wird nach jahrelanger Flickschusterei („Reparieren statt Sanieren“) nun seit 2016 stückweise das Bahnsystem und auch die lange Start- und Landebahn saniert. Es drohen allerdings erhebliche Probleme verkehrlicher und wirtschaftlicher Art, sollten die Maßnahmen nicht bis Ende November abgeschlossen und eventuell sogar die Erlaubnis für Schlechtwetterflüge nach Kategorie zwei oder drei nicht mehr erteilt werden. Dies gilt umso mehr, weil die bauausführende Unternehmensgruppe Heitkamp dem Vernehmen nach wegen Folgeaufträgen nicht über Ende 2018 hinaus am Flughafen tätig sein kann und die zuletzt aufgetragene Deckschicht auf der langen Bahn gutachterlich nur bis Ende 2018 als ausreichend testiert wurde. Schon jetzt kommt es trotz bester Wetterlage zu erheblichen Verzögerungen gegenüber den im vergangenen Jahr veröffentlichten Planungen. Dies hat der Flughafen auch am 25. Juli in einer Pressemitteilung eingeräumt.
Vor dem Hintergrund des erwähnten Berichtes und der beschriebenen Folgen fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann wurden durch wen in der Landesregierung oder der Bezirksregierung Düsseldorf die beschriebenen Rabatte / Zuschüsse für Ryanair und Eurowings abweichend von den regulären Start- und Landeentgelten genehmigt?
  2. Seit wann weiß die Landesregierung oder von Ihr in den Aufsichtsrat des Flughafen Köln/Bonn entsandte Vertreter von den dargestellten Rabatten und Zuschüssen, die offensichtlich auch mehr als drei Jahre und intransparent gegeben wurden?
  3. Wie schätzt die Landesregierung die dargestellten Rabatte und Zuschüsse, die offensichtlich auch mehr als drei Jahre und intransparent gegeben wurden, unter den wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen (EU- und Kartellrecht) ein?
  4. Hält die Landesregierung angesichts der ihr als Gesellschafter (über die Beteiligungsgesellschaft des Landes) und durch die von ihr gestellten Aufsichtsratsmitglieder bekannt gewordenen Sachverhalte diese für vereinbar mit dem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen?
  5. Kann die Landesregierung für das Land als mittelbarer Gesellschafter über die Beteiligungsgesellschaft des Landes ausschließen, dass es zu Regressansprüchen anderer Flughäfen oder nicht rabattierter Fluggesellschaften gegen die Flughafen Köln/Bonn GmbH kommt?