Klimaschutz jetzt: Energetische Gebäudesanierung endlich steuerlich fördern!

Antrag der GRÜNEN im Landtag zur energetischen Gebäudesanierung

I.         Ausgangslage

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten sich schon 2011 darauf verständigt, die energetische Sanierung von Gebäuden auch steuerlich zu fördern. In dem damals im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss verzichteten die Verhandlungspartner teilweise mit dem Hinweis auf fehlende Gegenfinanzierung auf den Großteil der zwischen ihnen strittigen steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, so dass die schließlich verabschiedete Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes keine Lenkungswirkung auf die Sanierungsquote im Gebäudebereich entwickeln konnte, die bei unter einem Prozent liegt. Immobilienbesitzerinnen und -besitzer brauchen einen steuerlichen Anreiz, um ihre Häuser zu sanieren und damit deutlich weniger Energie zu verbrauchen. Im Gebäudebereich liegt weiterhin großes Potential, das mit zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele endlich gehoben werden muss. Der Steuerbonus muss klimapolitisch so wirksam ausgestaltet sein, dass es zu einer relevanten CO2-Minderung beim Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes führt. Die Sonderabschreibung soll analog zur KfW-Förderung ausgestaltet sein und progressionsunabhängig sein.
Das Land NRW hat bereits im April gemeinsam mit Bayern die Bundesregierung angeschrieben – endlich wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen Entwurf für die verbesserte steuerliche Förderung vorzulegen. Es fehlen aber konkrete klimapolitische Ziele, die damit verknüpft werden müssten. Hier sollte der Bund über eine Bundesratsinitiative aufgefordert werden, entsprechende Vorgaben für die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen mit konkreten Standards zu verbinden, um auch wirksame Effekte zu erzielen. Dies ist in jedem Fall sinnvoller, als dass der Bund Strafen für die Nichteinhaltung der unter der europäischen Lastenteilung verbindlich zugesagten Klimaschutzziele an andere EU-Mitgliedsstaaten bezahlen muss.

II.       Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist längst überfällig.

·          Die Förderung muss sich an konkreten CO2-Einsparzielen orientieren, um wirksam zum Klimaschutz beizutragen.

III.      Der Landtag beschließt:

·          Die Landesregierung soll eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um gemeinsam mit den anderen Bundesländern den Bund zu einer am Klimaschutz orientierten steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen aufzufordern.
·          Die Sanierung von Gebäuden soll dann steuerlich absetzbar sein, wenn durch die Maßnahmen mindestens KfW-55-Standard erreicht werden kann.
·          Damit alle Eigentümerinnen und Eigentümer davon profitieren können, soll die Abschreibung progressionsunabhängig sein.