Kleine und mittlere Schlachtbetriebe in NRW stärken – die Vorteile einer dezentralen Struktur erhalten und fördern!

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen ist neben Niedersachsen das Zentrum der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland. Mehr als 7,2 Mio. Schweine, 11,5 Mio. Hühner sowie 1,3 Mio. Rinder wurden 2013 hier gehalten. Diese Tiere werden zu einem Großteil auch in NRW geschlachtet.Dabei hat sich die nordrhein-westfälische Schlachtstruktur in den vergangenen Jahrzehnten nahezu komplett verändert. Ein Großteil der kleinen und mittleren Betriebe hat die Produktion eingestellt und einige wenige große Schlachtstätten sind übrig geblieben und dominieren den Schlachtmarkt.
Der Strukturwandel hat in NRW dazu geführt, dass es 2014 noch 450 bis 500 kleinere Schlachtstätten gab. 
Die wenigen großen Schlachthöfe üben einen enormen wirtschaftlichen Druck auf die kleinen Schlachtstätten und Metzgereien aus. Diese Konzentration führt auch dazu, dass die Vermarktungsmöglichkeiten für die Bäuerinnen und Bauern immer geringer geworden sind. Die ehemals intensiven Beziehungen zwischen Fleischhandwerk und Landwirtschaft sind fast komplett aufgelöst, nur noch selten liefern Landwirte einzelne Tiere an kleine Schlachtstätten und Metzgereien.
Gleichzeitig stellen immer mehr Menschen das Lebensmittel Fleisch in Frage. Dies unter anderem auch deshalb, weil sie mit den Produktionsbedingungen in den Großschlachthöfen nicht einverstanden sind. Insbesondere mit Blick auf den Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft, der Herkunft des Fleisches sowie der Vermeidung langer Transportwege und Stress bei der Schlachtung für die Tiere wünschen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher regionale Vermarktungsstrukturen.
Auch für die Qualität der Fleischverarbeitung sind diese Strukturen förderlich. Denn regionale Schlachthöfe sind die Basis für kurze Transportwege; so wird Stress vermieden und Fleischqualität erhalten. Kurze Transportwege ermöglichen zugleich eine bessere Verarbeitung. So kann durch die Warmverarbeitung auf den Zusatz von Phosphat bei der Wurstherstellung komplett verzichtet werden. Vielfach bekommt das Fleisch auch mehr Zeit zu reifen.
Diese regionalisierten Schlachtstätten ermöglichen somit die In-Wert-Setzung von regional erzeugten Lebensmitteln und bieten den Kundinnen und Kunden gleichzeitig mehr Transparenz und Auswahl sowie eine hohe Produktqualität.
Gewinner einer vielfältigen Struktur in der Fleischverarbeitung sind dabei auf der einen Seite qualitätsbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher, auf der anderen Seite  eröffnen sich aber auch für das Fleischerhandwerk und die Bäuerinnen und Bauern neue Absatzchancen und -wege!

Rahmenbedingungen für kleinere Schlachtstätten und Metzgereien verbessern

Die Produktions- und Vermarktungsbedingungen regionaler Schlachtstätten sind bundesweit von folgenden Entwicklungen und Faktoren geprägt:

  • Die vorhandenen Spielräume der EU-Schlachtverordnung wurden bislang nicht genutzt, um praxisnahe und praxistaugliche Vorgaben für kleinere Schlachtstätten umzusetzen. 
  • Die Anforderungen an die Schlachtbetriebe steigen ständig hinsichtlich des Tierschutzes sowie Deklarationspflichten und Zertifizierungen, die Handel und Verbraucher fordern.
  • Während in größeren Schlachtbetrieben amtliche Veterinäre kontinuierlich vor Ort sind, entstehen in kleineren Betrieben durch die  Anfahrtskosten und die kleineren Stückzahlen deutlich höhere Kontrollgebühren pro Schlachttier.
  • Zudem ist die Gebührenhöhe nicht landeseinheitlich geregelt und kommunal sehr unterschiedlich.
  • Das     vor      Jahrzehnten festgelegte Kostendeckungsprinzip erzeugt gerade für kleine Schlachthöfe höhere Kosten.
  • Das „Hygienepaket“ der EU wird in den Bundesländern angepasst umgesetzt. Fehlende Information und Kenntnisse seitens der Landwirte/Metzger und seitens der Veterinäre lassen vielerorts Bürokratie und praxisferne Regelungen entstehen. Rechtlich mögliche Handlungsspielräume werden auch hier nicht ausreichend zu Gunsten des Handwerks genutzt.
  • Der Fachkräftemangel ist mittlerweile auch in der Schlachtbranche deutlich zu spüren.

Für die Erhaltung von regionalen Schlachtstrukturen und der damit verbundenen Chance für Wertschöpfung und Beschäftigung müssen verschiedenste Bereiche auf den Prüfstand. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie und die Nutzung von Handlungsspielräumen zu Gunsten des Handwerks, die Förderung von Qualifikation und Ausbildung und Erstellung einer landeseinheitlichen Regelung für Gebühren.
Weitere Maßnahmen wären Marketingkonzepte und die weitere Unterstützung von Investitionen im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum, um die lokale Verankerung zu verstetigen.

II. Beschluss

Der Landtag stellt fest:

Die kleineren und mittleren Schlachtbetriebe sind ein wichtiger Baustein für den Erhalt und den Ausbau einer regionalen Wertschöpfungskette Sie stehen für kurze Transportwege und ermöglichen die handwerkliche Fleischverarbeitung mit einer hohen Produktqualität. Durch die Entwicklungen im Bereich von mehr Tierwohl bzw. einer nachhaltigen Nutztierhaltung entlang der Produktionskette ergeben sich neue Chancen und Herausforderungen. Diese können durch eine regionale Schlachtstruktur sehr gut genutzt und erfüllt werden. 

Der Landtag bittet die Landesregierung:
  1. die Initiativen zum Abbau und zur Vereinheitlichung von Regelungen im Rahmen des „Hygienepaket“ der EU weiter zu entwickeln; über die Ergebnisse sind die Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen zügig zu informieren, damit die zuständigen Veterinäre befähigt sind, entsprechend zu handeln;
  2. weiterhin Maßnahmen für neue Wege in der nachhaltigen Nutztierhaltung zu entwickeln;
  3. im Rahmen des Förderangebotes „Verbesserung der Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ die kleinen und mittleren Schlachtbetriebe dabei zu unterstützen, mehr landwirtschaftliche Betriebe zu erreichen, um die regionale Fleischerzeugung und –verarbeitung verstärkt zusammenzubringen;
  4. zur Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten im Rahmen der „NRW isst gut!“-Initiative die kleinen und mittleren Schlachtbetriebe dabei zu unterstützen, Regional- und Qualitätskriterien zu entwickeln;
  5. kleine Schlachtbetriebe dabei zu unterstützen, dass tierschutzrechtliche Standards in der Schlachtung optimal erfüllt werden können;
  6. Ausbildung und Qualifizierung im Bereich des Metzgerhandwerks zu fördern.