Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Übermittlung von Personendaten nach Russland

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter

Portrait Josefine Paul

Eine Im Januar 2018 gestellte schriftliche Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Monika Lazar ergab, dass die Bundespolizei anlässlich des FIFA-Confederations-Cup 2017 in Russland, die Datensätze von fünf Personen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) an russische Behörden übermittelt hat. Laut Bundesministerium des Inneren liegt bis dato kein offizielles Ersuchen der russischen Föderation zur Übermittlung von Daten aus der DGS anlässlich der Fifa-Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Jahr vor.
In der in Fachkreisen umstrittenen Datei „Gewalttäter Sport“, werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fußballspielen gesammelt. Ziel der von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) in Duisburg verwalteten Datei ist es, die Polizei in die Lage zu versetzen, zwischen Gewalttäterinnen/ Gewalttätern und friedlichen Fans im Rahmen von Sportereignissen unterscheiden zu können. Kritiker/ Kritikerinnen der DGS bemängeln jedoch ihre geringe Transparenz. Denn in vielen Bundesländern, unter anderem auch NRW, werden die Betroffenen von der Polizei nicht über eine Eintragung informiert. Auch existiert ein nicht zu vernachlässigender Ermessensspielraum für die vor Ort tätigen Polizistinnen und Polizisten. Zudem können Personendaten selbst dann gespeichert bleiben, wenn die Unschuld einer/ eines Betroffenen erwiesen oder das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die Speicherdauer der Daten beträgt für Erwachsene fünf Jahre und für Kinder zwei Jahre. Im März 2017 waren durch die Polizeibehörden in NRW ca. 4700 Personen in der DGS gespeichert.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob sich unter den übermittelten Daten auch Personendaten von Bürgerinnen/Bürgern aus NRW befinden?
  2. Wann bzw. in welcher Form wurde die Landesregierung über die Datenübermittlung an Russland, anlässlich des FIFA Confederations-Cup 2017, informiert?
  3. Wann ist nach Sicht der Landesregierung die Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Übermittlung von Personendaten aus der DGS an Russland erfüllt?
  4. Hat die Landesregierung die Expertise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Personendaten aus der DGS an andere Staaten eingeholt?
  5. Wie wird die Landesregierung bei einem möglichen Datenübermittlungsersuchen durch die russischen Sicherheitsbehörden gegenüber deutschen Sicherheitsbehörden anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2018, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger NRWs sicherstellen?