Kleine Anfrage an die Landesregierung zur digitalen Modellregion Ostwestfalen-Lippe

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer

Bereits Anfang Oktober 2017 wurde die Region Ostwestfalen-Lippe zur digitalen Modellregion benannt. Die Stadt Paderborn übernimmt in der Region die Funktion der Leitkommune. Im Januar 2018 wurden dann vier Referenzkommunen in den übrigen Regierungsbezirken benannt. Gut ein halbes Jahr nach der Benennung der Modellregion liegen immer noch keine Förderrichtlinie vor, so dass auch noch keine Förderanträge gestellt und Projekte auf den Weg gebracht werden konnten. Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Paderborn am 30. Januar 2018 sprach die Projektverantwortliche der Stadt von Verzögerungen, für die das Land verantwortlich sei und man ging davon aus, dass die Förderrichtlinie im April 2018 vorliegen sollte. In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation teilte Minister Pinkwart mit, dass er davon ausgehe, dass Ende Mai/Anfang Juni 2018 die ersten Anträge gestellt werden könnten und das die Förderrichtlinie mit entsprechendem Vorlauf vorlägen. Am Freitag, den 18. Mai 2018 berichtete Radio Hochstift, dass diese Ende Mai vorliegen solle.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann legt die Landesregierung die Förderrichtlinie zur Förderung der Digitalen Modellkommunen vor?
  2. Warum benötigt die Landesregierung mehr als ein halbes Jahr, um nach Benennung der Musterregion Ostwestfalen-Lippe mit der Leitkommune Paderborn (bekanntgegeben am 10. Oktober 2017) die entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen?
  3. Wie kann es – sofern die Aussage der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 795 sowie im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation zutrifft, dass es keine Verzögerung im Projektverlauf gegeben habe – sein, dass die Projektverantwortliche der Stadt Paderborn in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Januar 2018 mitteilte, dass es bei der Modellregion OWL zu Verzögerungen komme, für die das Land als Geldgeber verantwortlich sei?
  4. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die einzelnen beteiligten Einrichtungen von Land, Regierungsbezirk Detmold und Kommunen in OWL, sowie auf die Referenzkommunen und weitere Institutionen aus Wissenschaft und Wirtschaft? (bitte einzeln für alle Beteiligten auflisten)
  5. Wie sollen bis Mai Förderanträge vorliegen, wenn die Landesregierung die Förderrichtlinie erst Ende Mai veröffentlichen will?