Keine Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn vor Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

I.

Der Flughafen Köln/Bonn (FKB) hat im Gegensatz zu den meisten Flughäfen eine Betriebsgenehmigung, die es erlaubt, 24 Stunden am Tag zu starten und zu landen. In der Kernruhezeit der Nacht, also zwischen 0:00 und 5:00 Uhr, ist der FKB europaweit der Flughafen mit den meisten Flugbewegungen.
Mit diesen Flugbewegungen gehen erhebliche Lärmbelastungen der Menschen im Umfeld des Flughafens einher. Belegt durch viele Gutachten und Untersuchungen ist, dass der damit verbundene Lärm in der Nacht zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu Gesundheitsgefährdungen und Schädigungen insbesondere des Herz-Kreislaufsystems führt.
Dies hat der Landtag NRW schon 1997 im sogenannten 22-Punkte-Programm zum Anlass genommen, zum Ausgleich der Interessen zumindest ein Passagiernachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 zu beschließen. Das wurde dann vom damaligen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann mit der kuriosen Begründung abgelehnt, dass ein solches Verbot nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Daraufhin setzte der damalige Landesverkehrsminister die Betriebsgenehmigung ohne das Passagiernachtflugverbot in Kraft, regelte allerdings in Punkt 11.3 der Betriebsgenehmigung ausdrücklich, dass bezüglich des Passagiernachtfluges keinerlei Bestandsschutz besteht.
In der Folgezeit wurden immer wieder Vorstöße zur Durchsetzung des Passagier- nachtflugverbotes zwischen 0:00 und 5:00 unternommen, jedoch auch neue Begründungen für die Ablehnung durch Bundesverkehrsminister kreiert. So wurde ein solches Verbot als nicht vereinbar mit dem europäischen Recht bezeichnet und deswegen nicht umgesetzt.
Im Jahr 2006 kam durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu einem Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Leipzig neue Bewegung in diese Angelegenheit. Das BVerwG stellte damals fest, dass eine Unterscheidung für Nachtflüge zwischen eiliger Fracht und solcher, die nicht eilig sei, sowie Passagiernachtflügen, nicht nur zulässig, sondern geboten sei. Passagiernachtflüge sind daher in Leipzig nachts eingeschränkt. Daraufhin beschloss der Landtag NRW im August 2007 nach langer und tiefgehender Beratung:
"Der Landtag erwartet von der Landesregierung, dass neben den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens auch die berechtigten Interessen der Anwohner an einer Verminderung der Lärmbelastung durch Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb Berücksichtigung finden."
Der damalige Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) hat in der Debatte zu diesem Beschluss die Forderung für die Einführung einer Kernruhezeit unterstützt. "Ich hätte es gern, dass ab morgen in der Kernruhezeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr Passagierflugzeuge nicht mehr in Köln/Bonn starten und landen können" (Plenarprotokoll 14/68 vom 24.08.2007, S. 7798).
Trotzdem verlängerte er nur kurze Zeit später, nämlich Anfang 2008, die noch bis 2015 gültige Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2030, ohne auf das Passagiernachtflugverbot zu bestehen, obwohl dieses ja vom Bestandsschutz ausgenommen war. Daher gilt diese Betriebsgenehmigung noch heute, hat aber auch immer noch die Regelung in Punkt 11.3, nach der der Passagierflug keinerlei Bestandschutz hat.

II.

Bis letztes Jahr gab es kein Planfeststellungsverfahren für wesentliche bodenseitige oder luftseitige Veränderungen für den Flughafen Köln/Bonn. Lediglich nach der Wiedervereinigung erhielt er 1999 im Rahmen der fiktiven Planfeststellung für ostdeutsche Flughäfen ebenfalls eine solche. Nun müssen der FKB und die Genehmigungsbehörde durch letztinstanzliche Feststellung des BVerwG im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Vorfeldes A eine Planfeststellung durchführen. Auch weitere Maßnahmen sind planfeststellungsbedürftig. Gegen das nun laufende umfangreiche Planfeststellungsverfahren gab es tausende von Einsprüchen, im September dieses Jahr findet ein mehrtägiges Erörterungsverfahren statt. Denkbar wäre, dass eine Maßnahme zum Ausgleich der Interessen nun die Einführung eines seit langem gewollten Passagiernachtflugverbots sein könnte. Deswegen sollte das Ergebnis dieses Planfeststellungsverfahrens auf jeden Fall abgewartet werden, bevor es zu einer Entscheidung über eine eventuelle Verlängerung der Betriebsgenehmigung kommt!

III.

Vor diesem Hintergrund stellt der Landtag NRW fest:
Die Beschlüsse des Landtages zur Einführung eines Passagiernachtflugverbotes gelten uneingeschränkt weiter!

IV.

Der Landtag beschließt:

  1. Ohne das mehrfach vom Landtag beschlossene und von der Landesregierung NRW beim Bundesverkehrsminister beantragte Passagiernachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 Uhr darf keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn über 2030 hinaus durch die Landesregierung erfolgen.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Verlängerung der bestehenden Betriebsgenehmigung nicht ohne Beteiligung des Landtages NRW und seines Verkehrsausschusses vorzunehmen.
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Verlängerung der bestehenden Betriebsgenehmigung solange nicht vorzunehmen, bis das zurzeit laufende Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Köln/Bonn abgeschlossen ist.