Kein Kahlschlag beim Schutz der Mieter*innen in NRW – gutes und bezahlbares Wohnen muss in Fokus der Landesregierung gerückt werden!

Antrag der GRÜNEN Fraktion

I. Sachverhalt und Ausgangslage

Die rot-grüne Landesregierung hat sich in den Jahren 2010 bis 2017 intensiv um den Wohnungsmarkt in NRW gekümmert und dabei immer den Blick auf die Rechte der Mieter*innen und die Schaffung zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraums gehabt.
Laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag sollen die Rechte der Mieter*innen in NRW massiv beschnitten werden, u.a. sollen die Kappungsgrenzenverordnung, die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung aufgehoben und das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüft werden.
Insbesondere in den Ballungsräumen in NRW, wie Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster sind die Wohnungsmärkte extrem angespannt. Die Neuausrichtung der Wohnraumförderung, Hand in Hand mit einer massiven Aufstockung der Mittel und Fokussierung auf den Mietwohnungsbau trägt Früchte. Dieser Kurs soll nun zugunsten einer stärkeren Eigentumsförderung verändert werden.
Dabei zeigt der Blick auf diese und viele andere Wohnungsmärkte in NRW, dass der Trend in die Städte ungebrochen ist und Wohnraum zunehmend zum Luxusgut wird. Dieser Trend wird sich noch weiter verschärfen, daher ist die Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums auf der einen Seite und die Stärkung der Rechte der Mieter*innen auf der anderen Seite, zentrale Aufgabe der Wohnungspolitik in NRW.
Ein Abbau der Rechte von Mieter*innen wäre nicht nur ein fatales Signal, sondern auch sozial- und gesellschaftspolitisch unverantwortlich. Das bisher wirkungslose Instrument der Mietpreisbremse bedarf einer Verschärfung durch die Bundesregierung.
Städte, die das Instrumentarium des Wohnungsaufsichtsgesetzes erfolgreich anwenden, sind durch die Ankündigung einer „Überprüfung“ verunsichert. Das WAG ist ein erfolgreiches Instrumentarium für die Städte und Gemeinden in NRW. Eine Gängelung der kommunalen Familie aus ideologischen Gründen, insbesondere auch angesichts der Herausforderungen von Schrottimmobilien u.a., muss unbedingt unterbleiben.
Der Städte- und Gemeindebund NW führt hierzu aus: „Es (das WAG) dient der Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse und kann helfen, negative städtebauliche Entwicklungen schon im Keim zu ersticken. Die kommunalen Erfahrungen zeigen, dass allein die potentiell möglichen Befugnisse der Wohnungsaufsichtsämter die Dialogbereitschaft der Eigentümer deutlich erhöht haben und die Gemeinden in die Lage versetzen, gemeinsam mit Mietern und Eigentümern Gespräche mit dem Ziel sachgerechter Lösungen zu moderieren. Ein repressives Vorgehen ist oftmals gar nicht nötig, in Härtefällen aber auch nicht unverhältnismäßig. Keinesfalls handelt es sich um ein Instrument zur „Gängelung“ seriöser Vermieter.“[1]

II. Der Landtag stellt fest,

dass die Mietpreisbremse einer Nachschärfung bedarf, da die Rechte der Mieter*innen bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden
dass das mehrjährige Wohnraumförderprogramm sich bewährt hat und im Jahresergebnis 2016 mit über 11.000 geförderten Wohneinheiten ein Vorbild für die Wohnraumförderung in ganz Deutschland ist
dass das Wohnungsaufsichtsgesetz ein erfolgreiches Instrumentarium für die Städte und Gemeinden in NRW ist, um negative städtebauliche Entwicklungen schon im Keim zu ersticken.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Verschärfung der Mietpreisbremse einzusetzen, insbesondere die Offenlegung der Vormiete für Vermieter*innen soll verpflichtend sein. Zu hoch angesetzte Mieten müssen vom Vermieter von Anfang an erstattet werden. Ausnahmen von der Mietpreisbremse nach Sanierungen oder durch Möblierung müssen abgeschafft werden. Es bedarf einer Sanktionsmöglichkeit gegenüber Vermieter*innen, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen.
Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm soll mit seinem bisherigen Schwerpunkt im Bereich des Mietwohnungsneubau, der bisherigen Ausgestaltung, insbesondere der Tilgungsnachlässe und im Umfang der Förderung fortgeführt werden.
Die Kappungsgrenzenverordnung, die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung und die Umwandlungsverordnung und das Wohnungsaufsichtsgesetz bleiben unangetastet.
Die Landesregierung wird dem zuständigen Ausschuss im kommenden Jahr einen Bericht über die Wirksamkeit vorlegen. Die weitere Anwendung wird im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen geregelt, die vor Veränderungen angehört werden.


[1] Anlage zum Schnellbrief des StGB NW 151/2017, S. 31 f.