Kein Grundstückserwerb für Radschnellwege und Radrouten an Landesstraßen?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke, Horst Becker und Johannes Remmel

Die Planung und Umsetzung der sieben anvisierten Radschnellwege und zahlreiche geplante Radwege entlang von Landesstraßen kommen seit Jahren nicht oder nur häppchenweise voran. Neben fehlenden Planungskapazitäten und offensichtlicher Irrelevanz des Radwegethemas bei Straßen.nrw scheint auch die mangelnde Verfügung von Grundstücken ein Problem darzustellen. So scheitert bspw. die Radpendlerroute von Bonn nach Meckenheim entlang der L 261 nach Aussage der Straßen.nrw-Regionalniederlassung Ville-Eifel unter anderem daran, dass zwischen Sängerhof und Meckenheim notwendige Grundstücksflächen bislang nicht erworben werden konnten.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         Bei welchen geplanten Radschnellwegen und Radwegen entlang Landesstraßen scheitert die Planung und Umsetzung derzeit daran, dass notwendige Grundstücksflächen nicht erworben werden können?
2.         Bei welchen geplanten Projekten des Landesstraßenbedarfsplans scheitert die Planung und Umsetzung derzeit daran, dass notwendige Grundstücksflächen nicht erworben werden können?
3.         Bei welchen Neubauprojekten von Landesstraßen wurden in den letzten fünfzehn Jahren Enteignungsmaßnahmen zum Erwerb der fehlenden Grundstücksflächen durchgeführt?
4.         Bei welchen Neubauprojekten von Radschnellwegen und Radwegen entlang Landesstraßen wurden in den letzten fünfzehn Jahren Enteignungsmaßnahmen zum Erwerb der fehlenden Grundstücksflächen durchgeführt?
5.         Wie will die Landesregierung das Problem fehlender Grundstücksflächen für den Ausbau des NRW-Radwegenetzes zukünftig lösen?