Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out – Erhalt der Gentechnikfreiheit in NRW durch bundesweite Opt-out-Regelung gewährleisten!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

NRW hat seit September 2014 die Präsidentschaft des Europäischen Netzwerks gentechnikfreier Regionen inne. Weil es bis heute nicht zu einem EU-weiten Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gekommen ist, hat Nordrhein-Westfalen sich für die Möglichkeit von nationalen Anbauverboten stark gemacht. Dazu hat NRW sich sowohl im EU-Netzwerk der gentechnikfreien Regionen wie auch im Bundesrat für eine Verbesserung der seit 2010 in der EU diskutierten Opt-out-Regelungen eingesetzt.
Am 09.04.2014 haben zudem die Fraktionen der SPD, der Grünen und der PIRATEN dem Antrag „Nordrhein-Westfalens Landwirtschaft soll gentechnikfrei bleiben!“ (Drucksache 16/5484) zugestimmt. Darin wurde die Landesregierung u.a. aufgefordert, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Voraussetzungen für ein nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen gemäß der Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie geschaffen werden (Opt-out-Regelung). Bundesweite, rechtssichere Anbauverbote sind entscheidende Voraussetzung dafür, dass in Nordrhein-Westfalen auch langfristig Gentechnikfreiheit auf dem Acker sichergestellt werden kann. Eine unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern erhöht die Gefahr der Einschleppung und der unkontrollierten Verbreitung von GVO und stellt zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand dar. Einen Flickenteppich in dieser für den Verbraucherschutz hoch brisanten Frage darf es in Deutschland nicht geben. Auch zwei neue Gutachten von Bundesumweltministerin Hendricks zeigen, dass Genpflanzenverbote auf Bundesebene rechtssicherer sind, als wenn sie von den Bundesländern ausgesprochen werden. Die Bundesregierung sollte daher mit allen Bundesländern gemeinsam alle Möglichkeiten der EU-Regelung voll ausschöpfen, Gentechnik von unseren Äckern und aus der Umwelt fernzuhalten.
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers erfüllt diese Anforderung in nicht. Vielmehr versucht der Bund damit, die Verantwortung und das Risiko möglicher Klagen der Gentechnikkonzerne auf die Bundesländer abzuschieben. Die Umsetzung des Gesetzentwurfes würde die erhebliche Gefahr mit sich bringen, dass durch einen „Flickenteppich“ von verschiedenen Regelungen ein Einfallstor für den Gentechnik-Anbau in Deutschland geschaffen würde. Dies ginge zu Lasten der gentechnikfrei wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern, zu Lasten der Unternehmen, die Gentechnikfreiheit entlang der Lebensmittelkette sicherstellen wollen, zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit des Öko-Landbaus in NRW und der gesamten BRD, zu Lasten der Imkerinnen und Imker in Nordrhein-Westfalen und zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Agro-Gentechnik mit großer Mehrheit ablehnen.
Die Mitgliedsstaaten dürfen auf nationaler Ebene im Rahmen der Umweltziele und eines Risikomanagements durch Festlegung eines Schutzniveaus bestimmen und entscheiden, welche Risiken nicht akzeptiert werden und durch welche Maßnahmen sie die Natur und die landwirtschaftlich genutzten Flächen in ihrem Hoheitsgebiet erhalten und dazu schützen wollen. Aus Sicht des Landtages von NRW bietet die Richtlinie [EU] 2015/412 hinreichenden Spielraum, um eine bundeseinheitliche Regelung anstatt der vom BMEL vorgeschlagenen „Länderlösung“ mit den beschriebenen Risiken einzuführen. Diese werden insbesondere gesehen in
Der wirksamen Vermeidung von GVO in anderen Erzeugnissen
Dem Schutz der Biodiversität, dem Artenschutz und der Erhaltung der Natur in einem möglichst GVO-freien Zustand
Dem dauerhaften Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der im Bundesgebiet wirtschaftenden konventionellen und ökologischen Landwirtschaft sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene.

Der Landtag stellt fest:

Um Gentechnikfreiheit auch weiterhin in der Landwirtschaft und Imkerei in Nordrhein-Westfalen gewährleisten zu können, müssen bundesweit geltende rechtssichere Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen gemäß der Opt-out-Regelungen der Richtlinie [EU] 2015/412 geschaffen werden. Nordrhein-Westfalen erwartet, dass die Bundesregierung so schnell wie möglich die neuen EU-Regelungen in deutsches Recht umsetzt.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

sich bei der bevorstehenden Novelle des Gentechnikgesetz des Bundes zur Umsetzung der in der EU vereinbarten „Ausstiegsklausel“ (Opt-out) im Rahmen der Zulassung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auch über den Bundesrat für Regelungen einzusetzen, die bundesweite, rechtssichere Verbote für den Anbau von GVO ermöglichen;
sich insbesondere dafür einzusetzen, dass bundesweite Anbauverbote für alle in der EU zugelassenen GVO durch den Bund erlassen und im Falle von Neuzulassungen um diese GVO erweitert werden;
sich bei der Bundesregierung und in der EU dafür einzusetzen, dass die Zulassungsverfahren auf EU-Ebene überprüft und so geregelt werden, dass eine verschärfte, umfassende und unabhängige Risikobewertung auf Basis unabhängiger Risikostudien gewährleistet wird.