Kauf der Geschäftsanteile an NRW.International durch das Land entgegen Haushaltsrecht und ohne Parlamentsbeteiligung

Laut Vorlage 17/3908 fiel gegen Ende 2019 die Entscheidung der Landesregierung, „die Aufgaben von NRW.INVEST und NRW.International in einer hundertprozentigen Landesgesellschaft“ zusammenzuführen; beide Gesellschaften sind inzwischen zu NRW.Global Business fusioniert. Dies setzte den Ankauf der Geschäftsanteile an NRW.International durch das Land voraus. Der Ankauf ist laut Vorlage 17/4238 aus Mitteln der Fachtitelgruppe 74 „Außenwirtschaft“ im Kapitel 14 730 finanziert worden. Laut Vorlage 17/4519 des Landesrechnungshofes ist diese Titelgruppe jedoch für Fördersachverhalte vorgesehen, so dass daraus keine Anschaffungen für das Land getätigt werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Warum hat Wirtschaftsminister Professor Dr. Pinkwart beim Kauf der Geschäftsanteile an NRW.International gegen Haushaltsrecht verstoßen?
  2. Warum hat die Landesregierung nicht einfach eine entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsverfahren 2020 geschaffen?
  3. Warum ist das Vorhaben zur Fusionierung der beiden Gesellschaften und dementsprechend zum beabsichtigten Ankauf der Geschäftsanteile nicht im Wirtschafts­oder im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags von Seiten der Landesregierung thematisiert worden?
  4. Inwiefern ist das Finanzministerium in die Entscheidung über den Kauf und dessen haushaltsrechtliche Modalitäten miteinbezogen worden?
  5. Wie genau wurde der Kaufpreis ermittelt?