Laut Vorlage 17/3908 fiel gegen Ende 2019 die Entscheidung der Landesregierung, „die Aufgaben von NRW.INVEST und NRW.International in einer hundertprozentigen Landesgesellschaft“ zusammenzuführen; beide Gesellschaften sind inzwischen zu NRW.Global Business fusioniert. Dies setzte den Ankauf der Geschäftsanteile an NRW.International durch das Land voraus. Der Ankauf ist laut Vorlage 17/4238 aus Mitteln der Fachtitelgruppe 74 „Außenwirtschaft“ im Kapitel 14 730 finanziert worden. Laut Vorlage 17/4519 des Landesrechnungshofes ist diese Titelgruppe jedoch für Fördersachverhalte vorgesehen, so dass daraus keine Anschaffungen für das Land getätigt werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Warum hat Wirtschaftsminister Professor Dr. Pinkwart beim Kauf der Geschäftsanteile an NRW.International gegen Haushaltsrecht verstoßen?
- Warum hat die Landesregierung nicht einfach eine entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsverfahren 2020 geschaffen?
- Warum ist das Vorhaben zur Fusionierung der beiden Gesellschaften und dementsprechend zum beabsichtigten Ankauf der Geschäftsanteile nicht im Wirtschaftsoder im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags von Seiten der Landesregierung thematisiert worden?
- Inwiefern ist das Finanzministerium in die Entscheidung über den Kauf und dessen haushaltsrechtliche Modalitäten miteinbezogen worden?
- Wie genau wurde der Kaufpreis ermittelt?