Ist Freifunk noch ein Thema für die Landesregierung?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Freifunk gehört inzwischen zu einer der wichtigsten gesellschaftlich-digitalen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts. Mit Freifunk wird ein freier und kostenloser Zugang zum Internet ermöglicht. Viele Menschen sind auf das Engagement der Freifunker*innen angewiesen, da sie sonst das Internet nicht nutzen können. Insbesondere im Kontext des Zuzugs Geflüchteter hat sich das Engagement der Freifunker*innen entfaltet und vielen Geflüchteten den so wichtigen Zugang zum Internet ermöglicht.
Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Förderinstrumentarium zur Unterstützung des Freifunks entwickelt. Dadurch werden verschiedene Angebote der Medienkompetenzförderung im Zusammenhang mit Freifunkerinnen und Freifunkern unterstützt, insbesondere auch Angebote für Geflüchtete. Die rot-grüne Landesregierung hat bis 2018 darüber hinaus eine Million Euro bereitgestellt, damit Infrastruktur für Freifunk aufgebaut werden kann. Außerdem wurden im Rahmen des Programms „100xWLAN“ Liegenschaften des Landes für die Aufstellung von Freifunk-Knoten geöffnet.
Nachdem das Engagement der Freifunker*innen in den vergangenen sieben Jahren mehrfach gewürdigt und unterstützt wurde, kommt das Wort „Freifunk“ im Koalitionsvertrag von CDU und FDP nur ein einziges Mal vor.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie beabsichtigt die Landesregierung insgesamt, das Engagement der Freifunkerinnen und Freifunker in NRW weiter zu unterstützen?
  2. Welche finanziellen Mittel sollen künftig – aufgeschlüsselt nach Mitteln zur Förderung von Medienkompetenz und Infrastruktur – der Förderung des Freifunks in NRW zugutekommen?
  3. Wird die Landesregierung das Projekt „100xWLAN“ fortsetzen?
  4. Wird die Landesregierung im Rahmen anderer Programme landeseigene Liegenschaften für Freifunk öffnen?
  5. Wie wird die Landesregierung die Initiativen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk weiterverfolgen?

Matthi Bolte-Richter