Ist die Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken in NRW weiterhin sichergestellt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Gemäß § 64 Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes sind die rund 1.835 in Nordrhein-Westfalen angemeldeten tierärztlichen Hausapotheken in der Regel alle zwei Jahre zu überprüfen. Aus der Antwort auf die kleine Anfrage 638 (Drs. 17/1691) geht hervor, dass im Jahr 2016 insgesamt 1.017 Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz durchgeführt worden sind. Dies entspricht einer Kontrollrate von rund 56 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 wurden dagegen lediglich 415 der rund 1.874 tierärztlichen Hausapotheken kontrolliert. Dies entsprach einer Kontrollquote von 22,1 Prozent. Auch in den Jahren davor wurde die gesetzlich geforderte jährliche Kontrollquote von 50 Prozent der landesweit zu kontrollierenden tierärztlichen Hausapotheken, von den Kreisen und kreisfreien Städten nicht erfüllt. Daher wurde zum 01.10.2015 die Zuständigkeit zur Überwachung gemäß §§ 64-69 des Arzneimittelgesetzes, die seit dem 01.03.2016 übertragene Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln gemäß §§ 19 und 22 des Betäubungsmittelgesetzes und die Überwachung immunologischer Tierarzneimitteln nach § 24 des Tiergesundheitsgesetzes auf das LANUV übertragen und dort quantitativ und qualitativ umfänglich erfüllt.
Trotz dieser sehr positiven Entwicklung der Kontrollen hat die Landesregierung die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 01.01.2019 an die Kreisordnungsbehörden zurückgegeben. Ergänzend zur dieser Entscheidung der Rückverlagerung, wurde eine Fachaufsicht zur Unterstützung der Kommunen beim LANUV konzipiert. Auch wenn die Kreisordnungsbehörden diese Aufgabe in ihrer eigenen Zuständigkeit erfüllen, soll die Fachaufsicht des LANUV dazu beitragen, dass die Einhaltung der landesweit gesetzlich festgelegten jährlichen Kontrollquote von 50 Prozent aller tierärztlichen Hausapotheken eingehalten wird. Dazu sollte eine einheitliche Überwachungspraxis durch eine verpflichtende Verfahrensweise gewährleistet werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie viele der tierärztlichen Hausapotheken in NRW wurden in 2018 und 2019 kontrolliert bzw. nicht kontrolliert?
2.      Wurde das Soll von jährlich 50 Prozent kontrollierter Apotheken nach der Übertragung der Zuständigkeit vom LANUV auf die Kreisbehörden im Jahr 2019 erfüllt?
3.      Gelingt es der eingerichteten Fachaufsicht beim LANUV, eine ausreichende und einheitliche Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken durch die kommunalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen? (Antwort bitte begründen.)
4.      Durch welche Maßnahmen werden Kommunen seitens der Fachaufsicht des LANUV unterstützt, um die landesweit vorgeschriebene Kontrollrate zu erfüllen?
5.      Nach der Rückübertragung der Zuständigkeit für die Überwachung in 2019: Sieht die Landesregierung bereits einen Nachbesserungsbedarf bei der Kontrolldurchführung durch die kommunalen Ordnungsbehörden? (Bitte Lösungsansätze benennen.)