Ist die Landesregierung bereit, mögliche Regressforderungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH in ihrer Gesellschafterfunktion mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW durchzusetzen?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Arndt Klocke

Nachdem in 2017 unter der Leitung des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die Kanzlei Heuking Kühn Luer Wojtek mit der Aufklärung möglicher Verfehlungen betraut wurden, stand nach Zeitungsberichten der Verdacht der Untreue im Raum. Eine erhebliche, zweistellige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll bei Weiterzahlung der Gehälter vom Dienst freigestellt worden sein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollen betraut worden sein, ohne das beste Angebot abgegeben zu haben und Parkkarten für Parkhäuser des Flughafens sollen „wie Hustenbonbons“ verteilt worden sein.

Obwohl unter dem zwischenzeitlich installierten neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Merz die Kanzlei CMS Hasche Sigle und die Kanzlei Feigen Graf anstatt der zuvor genannten mit den weiteren Untersuchungen betraut wurden, kamen offensichtlich Sachverhalte ans Tageslicht, welche die Frage nach Regress durch den ehemaligen Geschäftsführer neu aufkommen lassen. Es stellt sich die Frage, ob die Gesellschafter mögliche Regressansprüche durchsetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wird sich die Landesregierung über die Beteiligungsgesellschaft des Landes als Gesellschafter in der Flughafen Köln/Bonn GmbH dafür einsetzen, dass mögliche Regressansprüche gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Garvens, durchgesetzt werden?
  2. Hält die Landesregierung einen durch den Aufsichtsrat ausgesprochen Haftungsverzicht für rechtswirksam oder bedarf es aus ihrer Sicht eines Beschlusses der Gesellschafter?
  3. Hält die Landesregierung angesichts der ihr in ihrer Rolle als Gesellschafter und durch die von ihr gestellten Aufsichtsratsmitglieder bekannt gewordenen Sachverhalte für vereinbar mit dem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen?
  4. Welche Mitglieder der amtierenden Landesregierung, Staatssekretäre oder Abteilungsleiter der Ministerien haben oder hatten Parkkarten der Flughafen Köln/Bonn GmbH?
  5. Wie wurde in diesen Fällen sichergestellt, dass diese ausschließlich in Übereinstimmung mit dem durch die Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzten Rahmen stattfanden?