Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2021

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Islamfeindlichkeit steht im Kern verschwörungsideologischer Narrative des „Großen Austauschs“ und des völkisch-rassistischen Konzepts des „Ethnopluralismus“. Musliminnen und Muslime werden dabei nicht nur gesellschaftlich ausgegrenzt, sondern pauschal als Gefahr dargestellt. Die rechtsterroristischen Taten der letzten Jahre beziehen sich vielfach auf solche Verschwörungserzählungen.

Verschiedene repräsentative wissenschaftliche Studien zeigen seit vielen Jahren, dass antimuslimische Ressentiments in unserer Gesellschaft sehr weit verbreitet sind. Insbesondere die Neue Rechte sowie andere rechtspopulistisch agierende rechtextreme Akteure versuchen etwa seit Anfang der 2000er Jahre Ressentiments gegen Musliminnen und Muslime zu nutzen, um eine Anschlussfähigkeit zu bürgerlichen Milieus zu erreichen.

Im Jahr 2020 wurden 186 islamfeindliche Straftaten registriert. Das ist erneut ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr mit 174 Straftaten. Im Halbjahresvergleich der Jahre 2019 und 2020 zeigt sich dieser Anstieg von 42 auf 78 Fälle noch deutlicher. Auch bundesweit wurde ein Anstieg zwischen den Jahren 2019 und 2020 registriert. Die meisten islamfeindlichen Straftaten wurden der PMK Rechts zugeordnet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben und nach Datum der Tat, Ort, Deliktsart und Strafrechtsparagraph auflisten.)
  2. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben.)
  3. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2021 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.)
  4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2021 wegen islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben.)
  5. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2021 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte getrennt nach Halbjahren angeben sowie die Gründe für die Einstellung der Verfahren angeben.)