Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2017

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

In unserer Gesellschaft sind antimuslimische Einstellungen weit verbreitet. Ihnen liegen kulturrassistische Deutungsmuster zugrunde, nach denen Menschen muslimischen Glaubens pauschal als u.a. unzivilisiert, frauenfeindlich und gewalttätig gezeichnet und abgewertet werden. Insbesondere rechtspopulistische Kräfte fokussieren antimuslimische Ressentiments und begründen hierüber ihre rassistischen Abschottungsforderungen.
Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz, wurde eine gesonderte Erfassung ab dem 1.1.2017 beschlossen. Mit der gesonderten Erfassung, die mit dem Beschluss des Antrags „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (Drs. 16/6122) in der letzten Legislaturperiode auch vom NRW-Landtag gefordert wurde, steht nun ein verbessertes Analyseinstrument für das Phänomen antimuslimischer Rassismus zur Verfügung. Dieses zählt für das erste Halbjahr 2017 bereits 93 Straftaten, darunter vier Gewalttaten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im Jahr 2017 in welchen Deliktsgruppen und in welchen Orten in Nordrhein-Westfalen verübt?
  2. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten?
  3. Wie viele Tatverdächtige welchen Alters und Geschlechts wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 an welchen Tatorten in NRW festgenommen?
  4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2017 wegen islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet?
  5. Wird sich die Landesregierung im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Anpassung des EDV-Systems der Staatsanwaltschaften in Bezug auf die Erfassung von Strafverfahren mit islamfeindlichem Hintergrund einsetzen?