Islamfeindliche Straftaten im ersten Halbjahr 2019

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Ressentiments gegen Musliminnen und Muslime sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Das zeigen diverse repräsentative wissenschaftliche Studien der letzten Jahre. Der Aussage „Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden.“ stimmten in der von der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegebenen Studie „Verlorene Mitte – Feindselige Zustände“ 17,6% der Befragten zu. Auch in den Jahren 2014 und 2016 wurden Werte in ähnlicher Höhe festgestellt werden.
Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz wurde eine gesonderte Erfassung islamfeindlicher Straftaten im kriminalpolizeilichen Meldedienst der politisch motivierten Kriminalität ab dem 1.1.2017 beschlossen. Mit der gesonderten Erfassung steht nun ein verbessertes Analyseinstrument für das Phänomen antimuslimischer Rassismus zur Verfügung. Dieses zählt für das Jahr 2017 239 Straftaten, darunter 13 Gewalttaten. Im Jahr 2018 ist die Anzahl der islamfeindlichen Straftaten auf 156 Fälle gesunken. Allerdings ist die Anzahl der Gewalttaten mit 14 Straftaten in etwa gleich hoch geblieben. Insofern kann der Rückgang der islamfeindlichen Straftaten nicht beruhigen. Zumal sich die Berichte über Drohungen gegen Moscheegemeinden in den letzten Tagen und Wochen mehren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im ersten Halbjahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten.)
2.           In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten?
3.           Wie viele Tatverdächtige wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2019 in NRW festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.)
4.           Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im ersten Halbjahr 2019 wegen islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet?
5.           In wie vielen Fällen kam es im ersten Halbjahr 2019 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)