Inklusion im Sport voranbringen – Gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung fördern

Antrag von SPD und Grünen

Die im März 2009 durch die Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat auch in Deutschland in Kraft getretene UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung schreibt in Artikel 30 (5) unter dem Titel „Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport“ die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten auf allen Ebenen fest. Dort heißt es wörtlich:
„Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, […]
a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungsund Tourismusstätten haben“
In einer inklusiven Gesellschaft sind diese Forderungen eine Selbstverständlichkeit. Doch der Weg in eine inklusive Gesellschaft bedeutet große Herausforderungen auf allen Ebenen. Die Chancen, die durch die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sport entstehen, sind unbestritten: Kognitive Leistungsfähigkeit wird durch Bewegungsaktivität geschult und gefördert, es entstehen zudem günstige Voraussetzung für Autonomie und ein gestärktes Selbstkonzept sowie positive soziale Interaktion auch im Alltag. Beim gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung kommt es außerdem zu weiteren begrüßenswerten Effekten: Vorurteile und Berührungsängste werden abgebaut, Akzeptanz und Kooperation nehmen zu, das gegenseitige Verständnis wird gestärkt. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass sich Sport neben den positiven körperlichen Effekten im Allgemeinen auch auf die intrinsische Motivation von Menschen mit geistiger Behinderung fördernd auswirkt.
Diese Aspekte sind auch und insbesondere für Menschen mit psychischer Behinderung oder kognitiven Einschränkungen wichtig. Daraus folgt eine besondere Strategie zur Einbeziehung von den Menschen mit einer psychischen Behinderung und kognitiven Einschränkung in einen inklusiven Sport.
Bereits am 1.12.2010 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen ohne Gegenstimmen den Antrag „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“  beschlossen. Der diesem Beschluss zugrunde liegende Antrag hob, neben den positiven Auswirkungen inklusiver Bildungswege auf die Intelligenz- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung, deren Recht auf volle Teilhabe an der Gesellschaft hervor. Bildung ist ein zentraler Bereich auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Es gilt aber alle Bereiche barrierefrei zu gestalten. Inzwischen hat die Landesregierung daher auch den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle“ aufgelegt, um das Thema Inklusion breiter anzugehen.
Gerade der Bereich Sport ist hier ein wichtiges Feld, das zu oft übersehen wird. Das gilt sowohl für die sportliche Betätigung im alltäglichen Leben, als auch für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, sei es als aktive TeilnehmerInnen, als SchiedsrichterInnen oder als ZuschauerInnen.
Aus all diesen Gründen müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben.
Hierfür ist es sowohl wichtig, die notwendige Infrastruktur zu schaffen, als auch aktiv auf die bestehenden Sportangebote für Menschen mit Behinderung hinzuweisen. Darüber hinaus gilt es, inklusive Sportangebote weiterzuentwickeln und zu fördern.
Besonders die Sportstättenstrukturen müssen den speziellen Anforderungen, die für Sport von Menschen mit Behinderung benötigt werden, entsprechen. Dazu gehören sowohl barrierefreie Umkleiden, sanitäre Anlagen, Tribünen, als auch Spiel- und Sportflächen. Auch Parkmöglichkeiten und die Zugänge zu den Sportstätten müssen so gestaltet werden, dass alle SportlerInnen und Sportbegeisterten sich aktiv am Sport beteiligen können.  Bestehende Normen müssen daher kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.
Darüber hinaus muss es für Kommunen und Sportvereine einfacher werden, sich über die Möglichkeiten, Sportstätten und Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu gestalten, zu informieren. Hier sollte die Landesregierung für ein entsprechendes Informationsangebot über inklusive Angebote und zur Herstellung von Barrierefreiheit im Sport sorgen. Ein Bestandteil dieses Angebotes sollte zudem die Verbreitung von Informationen über die speziellen Sportarten sein, die konkret für Menschen mit Behinderungen entwickelt wurden und inzwischen auch bei Menschen ohne Behinderung sehr beliebt sind. So trägt der inklusive Sport nicht zuletzt auch zum Abbau von Barrieren im Miteinander bei. Gemeinsam mit dem organisierten Sport müssen die Verantwortlichen in Politik auf allen Ebenen politischen Handelns den Abbau von Berührungsängsten im Umgang von Behinderten und Nichtbehinderten fördern. Dabei spielt vor allem die Qualifikation von Übungsleiterinnen und –leitern, sowie Betreuerinnen und Betreuern und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern eine wichtige Rolle. Aber auch Vereins- und Verbandsverantwortliche müssen sich dem Thema widmen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:

  1. Bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinien zur Sportstättenförderung die Frage der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Sportstätten stärker zu gewichten
  2. Keine Bauvorhaben zu unterstützen, bei denen eine Reduzierung des bestehenden barrierefreien Angebots geplant ist und bei bereits in Planung befindlichen Projekten zu prüfen, inwieweit die Schaffung, bzw. der Erhalt von Barrierefreiheit noch berücksichtigt werden kann
  3. Den Maßnahmenkatalog zum Bereich Inklusion im Sport im Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – nrw inklusiv“ konsequent umzusetzen
  4. Inklusive Angebote im Zusammenhang mit dem Breitensportprogramm „Sport für Alle“ in Nordrhein – Westfalen zu erproben und weiterzuentwickeln. Dies gilt sowohl für die aktive Teilnahme, als auch für die Wahrnehmung von Funktionen wie Schiedsrichterin und Schiedsrichter oder Zeitnehmerin und Zeitnehmer.
  5. Informationsangebote zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Sport für Kommunen und Vereine bereitzustellen sowie Informationen zu bestehenden inklusiven Sportangeboten und Sportangeboten für Menschen mit Behinderung zusammenzustellen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen
  6. Das Leistungssportprogramm 2020 auch im Sinne der Inklusion umzusetzen.
  7. Die wissenschaftliche Forschung zur Inklusion im Sport zu fördern.